Bundessozialgericht Urteil18.09.2008
Hartz IV: Auch wenn keine komplette Ausstattung benötigt wird, kann Erstbedarf vorliegenJobcenter müssen Waschmaschine bezahlen
Erstbedarf kann auch vorliegen, wenn keine komplette Ausstattung benötigt wird. Dies entschied das Bundessozialgericht und sprach einen Mann einen Anspruch auf eine Waschmaschine zu.
Die beklagte ARGE wurde vom Bundessozialgericht verpflichtet, dem Kläger Leistungen für die Anschaffung einer Waschmaschine zu gewähren. Die Beklagte gehe zu Unrecht davon aus, dass einzelne Gegenstände nicht als "Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten" beansprucht werden könnten, urteilten die Richter des Bundessozialgerichts.
Anspruch auf Erstausstattung kann auch vorliegen, wenn keine komplette Ausstattung benötigt wird
Die Leistungspflicht setze nicht voraus, dass der Hilfebedürftige eine komplette Ausstattung benötige. Beim Kläger liegt auch ein Erstbedarf vor, nachdem er sich von seiner Frau getrennt und mit seiner Tochter einen neuen Haushalt gegründet hat. Der Kläger konnte zudem von seiner Frau nicht die Herausgabe der in ihrem Haushalt ebenfalls benötigten Waschmaschine verlangen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2008
Quelle: ra-online (pt)