21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 3281

Drucken
Beschluss07.07.2006Sozialgericht SchleswigS 6 AS 556/06 ER
ergänzende Informationen

Sozialgericht Schleswig Beschluss07.07.2006

Jobcenter muss Kosten der Klassenfahrt übernehmenEindeutige Regelung in § 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II

Die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten von Kindern, deren Eltern Arbeits­lo­sengeld II erhalten, müssen von den Grund­si­che­rungs­trägern komplett übernehmen. Eine nur anteilige Erstattung ist nicht zulässig. Das hat das Sozialgericht Schleswig in einer Eilentscheidung entschieden.

Im Fall wollte die Antragstellerin für eine mehrtägige Klassenfahrt 308,- EUR. Das zuständige Jobcenter wollte mit der Begründung in einem Vertrag zwischen der Arbeitsagentur und der Stadt Kiel seien 200,- EUR als Höchstbetrag festgelegt nur 200,- EUR übernehmen.

Das Gericht sprach der Antragstellerin den vollen Betrag zu. Der Vertrag entfalte ihr gegenüber keine Wirkung, da er zwischen der Arbeitsagentur und der Stadt geschlossen worden sei. Schließlich gäbe es auch eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II (Sozial­ge­setzbuch): "Leistungen für mehrtätige Klassenfahrten im Rahmen der schul­recht­lichen Bestimmungen sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht."

Entsprechend hat bereits das LSG Hessen entschieden: Arbeits­lo­sengeld II: Klassenfahrt muss in voller Höhe bezahlt werden - Partnerin der eheähnlichen Gemeinschaft darf nicht herangezogen werden.

Siehe auch:

SG Aachen: Klassenfahrten: Zuschüsse für ALG-II-Empfänger nicht in unbegrenzter Höhe

Quelle: ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss3281

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI