24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 1440

Drucken
Urteil18.11.2005Sozialgericht AachenS 8 AS 39/05
ergänzende Informationen

Sozialgericht Aachen Urteil18.11.2005

Klassenfahrten: Zuschüsse für ALG-II-Empfänger nicht in unbegrenzter Höhe

Das Sozialgericht Aachen hat über eine Klage hinsichtlich der Höhe des Arbeits­lo­sengeld-II-Trägers zu zahlenden Zuschusses für mehrtägige Klassenfahrten entschieden.

Der 15jährige Kläger ist Realschüler und nahm im September 2005 an einer sechstägigen Klassenfahrt nach Südtirol teil. Die Gesamtkosten dieser Fahrt betrugen 300,00 €.

Die zuständige ARGE bewilligte einen Zuschuss in Höhe von 184,00 €, weitere 66,00 € wurden vom Förderverein der Schule gezahlt. Streitig war noch ein Betrag von weiteren 50,00 €. Zu entscheiden war, ob der Beschluss der Schulkonferenz, die nach den schul­recht­lichen Bestimmungen den Kostenrahmen für Klassenfahrten festlegt, sich im Rahmen der von der ARGE festgelegten Höchstbeträge zu halten hat, oder ob ein eventuell übersteigender Betrag von der ARGE (und damit von der Allgemeinheit) zu übernehmen ist.

Schulrechtliche Vorschriften geben keinen Höchstbetrag vor, geregelt ist jedoch, dass Klassenfahrten so zu planen sind, dass kein Schüler aus Kostengründen ausgeschlossen bleibt. Das Sozialgericht Aachen kam zu dem Schluss, dass mit dem von der ARGE bewilligten Höchstbetrag angemessene Klassenfahrten finanziert werden können und die Festlegung von Höchstbeträgen rechtens sei. Zwar sei die Schulkonferenz nicht gehindert, auch teuere Fahrten zu beschliessen, in diesem Falle müsse dann aber auf anderem Wege, zum Beispiel durch (anonyme) Zuschüsse des Fördervereins an Hilfebedürftige, durch Reduzierung der individuellen Fahrkosten über Basare oder dergleichen für eine Verringerung der Kostenlast für den einzelnen Sorge getragen werden.

Die Berufung ist zugelassen.

vgl. anders lautenden Beschluss des Hessischen LSG v. 20.09.2005: Arbeits­lo­sengeld II: Klassenfahrt muss in voller Höhe bezahlt werden - Partnerin der eheähnlichen Gemeinschaft darf nicht herangezogen werden

Quelle: Pressemitteilung des SG Aachen vom 25.11.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1440

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI