21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Magdeburg Beschluss19.04.2009

Abwrackprämie gilt auch für Hartz IV-EmpfängerAbwrackprämie ist zweckgebundene Einnahme, die nicht zur Bestreitung des Lebens­un­terhalts dient

Auch Hartz IV-Empfänger haben das Recht die Abwrackprämie in Anspruch zu nehmen. Dies entschied das Sozialgericht Magdeburg.

Bezieher von Leistungen nach dem SGB II dürfen die staatliche Abwrackprämie von 2.500 € in Anspruch nehmen. Die Anrechnung dieser Leistung als einmaliges Einkommen ist – anders als z.B. eine Einkom­men­steu­er­rü­ck­er­stattung – unzulässig. Denn es handelt sich um eine zweckgebundene Einnahme, die nicht zur Bestreitung des Lebens­un­terhalts dienen soll. Sie darf allein zum Neukauf eines PKW eingesetzt werden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 06/09 des SG Magdeburg vom 25.06.2009

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss8052

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI