Sozialgericht Magdeburg Beschluss19.04.2009
Abwrackprämie gilt auch für Hartz IV-EmpfängerAbwrackprämie ist zweckgebundene Einnahme, die nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts dient
Auch Hartz IV-Empfänger haben das Recht die Abwrackprämie in Anspruch zu nehmen. Dies entschied das Sozialgericht Magdeburg.
Bezieher von Leistungen nach dem SGB II dürfen die staatliche Abwrackprämie von 2.500 € in Anspruch nehmen. Die Anrechnung dieser Leistung als einmaliges Einkommen ist – anders als z.B. eine Einkommensteuerrückerstattung – unzulässig. Denn es handelt sich um eine zweckgebundene Einnahme, die nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts dienen soll. Sie darf allein zum Neukauf eines PKW eingesetzt werden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 06/09 des SG Magdeburg vom 25.06.2009