Dokument-Nr. 20406
Permalink https://urteile.news/
Sozialgericht Koblenz Beschluss17.05.2013
Hartz IV: Termin beim Jobcenter wahrnehmen ohne Reden reicht nicht ausBeim Meldetermin im Jobcenter muss man nicht nur Erscheinen sondern auch mit dem Sachbearbeiter sprechen
Die Meldung beim Sachbearbeiter verbunden mit der Weigerung, mit diesem zu kommunizieren, erfüllt nicht den Zweck der Meldeaufforderung. Dies ist wie ein Nichterscheinen zu werten und stellt daher eine Meldepflichtverletzung dar, entschied das Sozialgericht Konstanz.
Der 1955 geborene wohnsitzlose Antragsteller lebt in einem Kfz, das er auf wechselnden öffentlichen Stellplätzen im Landkreis Bodenseekreis abstellt. Das zuständige Jobcenter lud den Antragsteller zu einem Gespräch über die Planung der weiteren Vorgehensweise und die Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen ein. Es wies zugleich auf eine drohende Absenkung der Leistungen hin, sofern der Termin ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen werde.
ALG II-Empfänger wollte kein Gespräch führen
Der Antragsteller erschien zwar pünktlich zu dem Termin, blieb allerdings an der Türe seines persönlichen Ansprechpartners stehen und weigerte sich, mit diesem ein Gespräch zu führen. Daraufhin senkte das Jobcenter das Arbeitslosengeld II des Antragstellers für 3 Monate um 10 % der maßgebenden Regelleistung (monatlich 38,20 Euro) ab.
Sozialgericht sieht Meldepflichtverletzung
In dem anschließenden Eilverfahren vor dem Sozialgericht machte der Antragsteller geltend, dass er seiner Meldepflicht nachgekommen sei, jedoch Gespräche im Hinblick auf eine etwaige Arbeitsvermittlung nichts bringen würden. Das sah das Gericht anders: Die Meldung beim Sachbearbeiter verbunden mit der Weigerung, mit diesem zu kommunizieren, erfüllt den Zweck der Meldeaufforderung nicht, ist wie ein Nichterscheinen zu werten und stellt mithin eine Meldepflichtverletzung dar.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2014
Quelle: ra-online, Sozialgericht Konstanz (pm/pt)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss20406
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.