23.11.2024
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Sozialgericht Karlsruhe Beschluss11.11.2013

Keine Vergütung des Zeitaufwands eines Verhandlungs­dolmetschers zur Erschließung juristischer FachbegriffeVerhandlungs­dolmetscher muss gebräuchliche juristische Begriffe beherrschen

Ein Dolmetscher hat keinen Anspruch auf Vergütung eines Zeitaufwands von 1,5 Stunden Vorbe­rei­tungszeit zur Erschließung des erforderlichen Vokabulars aus dem Internet. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller, ein öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Dolmetscher u.a. für die französische Sprache, nahm als Verhandlungsdolmetscher an einem Erörte­rungs­termin des Sozialgerichts Karlsruhe teil. In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit war der Eintritt einer Sperrzeit umstritten. Seinen Antrag auf Vergütung auch eines Zeitaufwands von 1,5 Stunden Vorbereitungszeit, den er benötigt habe, um sich im Internet und in Nachschla­ge­werken das für den Rechtsstreit erforderliche spezifische Vokabular zu erschließen, lehnte die Kostenbeamtin ab.

Geltend gemachte Vorbe­rei­tungszeit war im Sinne des Justiz­ver­gütungs- und -entschä­di­gungs­ge­setzes nicht erforderlich

Der Antrag auf richterliche Festsetzung führte zu keinem abweichenden Ergebnis: Die geltend gemachte Vorbe­rei­tungszeit sei nicht im Sinne des Justiz­ver­gütungs- und -entschä­di­gungs­ge­setzes - JVEG - „erforderlich“ gewesen. Denn wie in Bezug auf die Fachkenntnisse eines gerichtlichen Sachver­ständigen auf seinem Fachgebiet sei auch bei einem Dolmetscher, der von einer Weltsprache wie dem Französischen ins Deutsche und umgekehrt zu übersetzen habe, zu erwarten, dass er gebräuchliche juristische Begriffe beherrsche und sich diese nicht erst im Zuge seiner Heranziehung aneignen müsse. Anders sei allenfalls zu entscheiden, wenn eine richtige Übersetzung dem erfahrenen, durch­schnitt­lichen Dolmetscher, der beide Sprachen professionell beherrsche, ohne Kenntnis der Fachter­mi­nologie objektiv nicht mehr möglich sei.

Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online

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