23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss03.01.2018

Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins besteht nur für tatsächlich notwendige KostenKosten für 5-Personen-Tageskarte müssen nicht durch Staatskasse entschädigt werden

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass sich der Anspruch auf Erstattung von Kosten zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins nur auf die tatsächlich "notwendigen" Kosten beschränkt.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Rechtstreits nahm an einer mündlichen Verhandlung des Sozialgerichts in seinem Rechtsstreit wegen Feststellungen nach dem Schwer­be­hin­der­tenrecht teil. Hierzu war sein persönliches Erscheinen angeordnet. Nachfolgend machte er eine Entschädigung für Pkw-Fahrten von seiner Wohnung zum Bahnhof und zurück geltend, sowie für die Bahnfahrt nach Karlsruhe und zurück. Dazu legte er die Tageskarte eines Verkehrs­verbunds vor, die die gleichzeitige Benutzung von bis zu fünf Personen erlaubte. Die Kostenbeamtin entschädigte die mit dem Pkw zurückgelegten Fahrtstrecken in beantragter Höhe, im Übrigen jedoch nur die Kosten für eine Tageskarte, die lediglich für eine Person gültig ist.

Anspruch auf Entschädigung besteht lediglich für objektiv erforderliche Fahrtkosten

Der Antrag auf richterliche Festsetzung führte zu keiner höheren Entschädigung. Das Sozialgericht Karlsruhe entschied, dass der Antragsteller nach den gesetzlichen Bestimmungen Anspruch auf Entschädigung allein der durch die Wahrnehmung des Gerichtstermins objektiv erforderlich gewesenen Fahrtkosten habe. In diesem Zusammenhang sei auch die im Kostenrecht geltende Kosten­mi­ni­mie­rungs­pflicht zu beachten. Objektiv erforderlich gewesen seien danach neben den Aufwendungen für die Pkw-Fahrten nur die Kosten für eine Tageskarte für eine Person. Die Mehrkosten für eine 5-Personen-Tageskarte habe der Antragsteller deshalb selbst zu tragen; insoweit bestehe kein Entschä­di­gungs­an­spruch gegen die Staatskasse.

Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss25505

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI