14.03.2025
Urteile, erschienen im Februar2025
 MoDiMiDoFrSaSo
5     12
63456789
710111213141516
817181920212223
92425262728  
Urteile, erschienen im März2025
 MoDiMiDoFrSaSo
9     12
103456789
1110111213141516
1217181920212223
1324252627282930
1431      
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
14.03.2025 
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Hamburg Gerichtsbescheid04.11.2010

Hartz IV: Sexvorlieben gehören nicht in die Bewer­bungs­un­terlagenJobcenter darf Unterlassen der Angaben verlangen

Fügt ein Empfänger von ALG II (Hartz IV) seinen Bewerbungen eine Mottoliste bei, in denen er seine Sexvorlieben schildert, so kann das Jobcenter im Rahmen der Einglie­de­rungs­ver­ein­barung das Unterlassen dieser Angaben verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall fügte ein Empfänger von ALG II seinen Bewerbungen stets eine Mottoliste bei, in denen er unter anderem Angaben über seine Sexvorlieben machte. Das Jobcenter war der Meinung, dass der Leistungs­emp­fänger dadurch eine Einstellung verhindere. Es verpflichtete daher den Leistungs­emp­fänger dazu, sich zukünftig ohne die Mottoliste zu bewerben. Diese Pflicht wurde in der Eingliederungsvereinbarung (EGV) aufgenommen. Damit war der Arbeitssuchende nicht einverstanden. Daraufhin wurde die EGV durch ein Verwaltungsakt mit gleichem Inhalt ersetzt. Gegen diesen Verwaltungsakt erhob der Leistungs­emp­fänger nach erfolglosem Widerspruch Klage.

Ersetzung der Einglie­de­rungs­ver­ein­barung war rechtmäßig

Das Sozialgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Jobcenters. Die EGV habe durch einen Verwaltungsakt gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II ersetzt werden können. Die Aufnahme der Verpflichtung sei rechtmäßig gewesen. Es sei keine unzumutbare Anforderung an den Leistungs­emp­fänger gestellt worden. Die Beifügung einer Mottoliste in den Bewer­bungs­un­terlagen sei nicht erforderlich gewesen, damit sich der Arbeitssuchende erfolgreich bewerben könne.

Quelle: Sozialgericht Hamburg, ra-online (vt/rb).

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Entscheidung14997

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI