18.10.2024
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Sozialgericht Gießen Urteil19.03.2012

Hartz IV: Jobcenter darf Kaltmieten anhand von Durch­schnitts­mieten der Mietwert­übersicht festlegenJobcenter legt Berechnung von Kaltmieten schlüssiges Konzept zugrunde

Das Jobcenter darf sich für die Berechnung einer angemessenen Kaltmiete von Leistungs­emp­fängern nach dem SGB II (Hatz IV) auf eine Mietwert­übersicht berufen, die unter anderem die Bodenpreise, Baujahr, Ausstattung, Lage und Größe der Wohnungen berücksichtigt. Dies entschied das Sozialgericht Gießen und erklärte die Berech­nungsweise des Jobcenters für ein schlüssiges Konzept.

Der 56-jährige alleinstehende Kläger aus Herborn bezieht seit dem 1. Januar 2005 Hartz IV Leistungen. Vom Jobcenter wollte er monatliche Unter­kunfts­kosten für eine 60 qm große Wohnung in Höhe von 288 Euro erstattet bekommen. Das Jobcenter zahlte nur 259,20 Euro Kaltmiete für 45 qm und begründete dies damit, dass nur diese Kosten angemessen seien. Hierbei bezog es sich auf eine Mietwert­übersicht für den Lahn-Dill-Kreis, die Durch­schnitts­mieten ausweist. Dabei werden unter anderem die Bodenpreise, Baujahr, Ausstattung, Lage und Größe der Wohnungen berücksichtigt.

Jobcenter geht zugunsten der Hilfe­be­dürftigen von mittlerem Wohnungs­standard aus

Das Sozialgericht Gießen gab dem Jobcenter Recht und wies die Klage des Leistungs­be­ziehers ab. Nach Erläuterung des Zustandekommens der Übersicht durch einen Mitarbeiter des Amtes für Bodenmanagement Marburg vertrat das Gericht die Auffassung, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes nachvollziehbar wiedergegeben werden. Die verwendeten Daten sind repräsentativ, wurden nach anerkannten mathematisch-statistischen Standards ausgewertet und werden laufend fortgeführt. Dabei geht das Jobcenter zusätzlich zugunsten der Hilfe­be­dürftigen von einem mittleren Wohnungs­standard aus, während das Bundes­so­zi­al­gericht lediglich einen im unteren Marktsegment liegenden Standard gefordert hat, der einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügt.

Quelle: Sozialgericht Gießen/ra-online

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