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Sozialgericht Gießen Urteil09.07.2013

Hartz IV: Krankhaftes Untergewicht kann zu Mehrbedarf führenSozialgericht Gießen verurteilt Jobcenter zu Zahlung höherer Leistungen

Das Sozialgericht Gießen hat das Jobcenter Wetterau dazu verurteilt, einem stark unter­ge­wichtigen Mann aus einer Gemeinde in der Wetterau zusätzlich zu der Hartz IV-Regelleistung einen Mehrbedarf für kosten­auf­wändige Ernährung zu zahlen.

Der 56 jährige Kläger des zugrunde liegenden Falls wog bei einer Körpergröße von 184 cm noch 55 kg. Nach einem Attest seines Hausarztes litt er an einer "pulmonalen Kachexie" - hierbei handelt es sich um eine schwere Form der Abmagerung, die sich auf die Lungenleistung auswirkt. Er musste daher eine besonders kalorienreiche Kost zu sich nehmen.

Jobcenter verneint Vorliegen einer Erkrankung und verweigert Gewährung eines Mehrbedarfs

Das Jobcenter hatte es abgelehnt, die Kosten hierfür zu übernehmen, da es sich nicht um eine Erkrankung handele, für die ein Mehrbedarf zu gewähren sei, und sich hierzu auf ein aus einem Satz bestehendes "Gutachten" des Amtsarztes bezogen.

Sozialgericht bejaht Notwendigkeit einer besonderen Ernährung

Das Sozialgericht Gießen ging demgegenüber davon aus, dass der Kläger eine besondere Ernährung benötigt, um ein Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern. Es verwies hierbei auf eine Empfehlung des "Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge" zur Gewährung von Kranken­kos­ten­zulagen in der Sozialhilfe. Danach könne bei einem Body-Mass-Index (BMI) von unter 18,5 und forts­chrei­tenden Gewichtsverlust als Folge einer Erkrankung regelmäßig von einem erhöhten Ernäh­rungs­bedarf ausgegangen werden. Beides liege hier vor. Der BMI des Klägers betrage aktuell 16,2 und der Kläger habe innerhalb eines Zeitraums von 4 Monaten 5 Kilogramm abgenommen.

Das Jobcenter muss nun ermitteln, in welcher Höhe dem Kläger Mehrkosten zu zahlen sind.

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit/ra-online

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