15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Düsseldorf Urteil28.10.2008

SG Düsseldorf lehnt Unfall­ver­si­che­rungs­schutz bei sog. Incentive-Veranstaltung abErholungseffekt steht im Vordergrund

Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Teilnahme an einer sog. Incentive-Veranstaltung nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfall­ver­si­cherung steht.

Der in Ratingen lebende 39 Jahre alte Kläger, der als Vertrie­bss­pe­zialist tätig war, hatte als Anerkennung seiner Arbeits­leis­tungen von seinem Arbeitgeber die Einladung zu einem 5-tägigen Aufenthalt auf Barbados erhalten. Auch seine Partnerin war eingeladen, zum Ausgleich seiner häufigen Abwesenheit von zuhause. Der Ablaufplan sah neben unter­neh­mens­be­zogenen Diskussionen gemeinsame Mahlzeiten, sportliche Aktivitäten und Exkursionen vor.

Unfall beim Segeltörn

Bei einem Segeltörn mit einem Katamaran verletzte sich der Kläger beim Anlegemanöver, als er aus ca. 1,80 m Höhe auf den Sandstrand sprang; er zog sich dabei Brüche beider Fersen zu.

Unfall­ver­si­cherer lehnt Versi­che­rungs­schutz ab

Die Beklagte hatte die Anerkennung dieses Geschehens als Arbeitsunfall abgelehnt, denn die Veranstaltung habe für den Kläger eine Belohnung dargestellt. Motivations-Reisen genössen aber keinen Versi­che­rungs­schutz.

Gericht: Bei der Reise stand der Erholungseffekt im Vordergrund

Das Gericht folgte der Auffassung der Beklagten und hob hervor, dass das - in englischer Sprache verfasste und übersetzte - Einla­dungs­schreiben des Arbeitgebers zeige, dass bei der Reise der Erholungseffekt im Vordergrund gestanden habe, nicht jedoch Arbeitsinhalte. Solche Motivation- oder Incentive-Reisen stünden nach der Rechtsprechung des Bundes­so­zi­al­ge­richts, der die Kammer folge, aber nicht unter dem Schutz des gesetzlichen Unfallversicherung.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Düsseldorf vom 27.11.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7057

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI