18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Düsseldorf Urteil27.10.2016

Abgeordneten­entschädigung mindert AltersrenteRegelung zur Vermeidung einer Doppel­a­li­men­tation der Bundes­tags­ab­ge­ordneten aus öffentlichen Mitteln gerechtfertigt

Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Klage eines 68-jährigen Bundestags­abgeordneten gegen die Deutsche Renten­ver­si­cherung Bund abgewiesen. Der Kläger hatte sich dagegen gewehrt, dass seine Altersrente aufgrund seiner Entschädigung als Bundestags­abgeordneter teilweise ruht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bezog im Zeitpunkt der Beantragung der Regel­al­tersrente im Oktober 2012 monatlich ca. 8.000 Euro Entschädigung nach dem Abgeord­ne­ten­gesetz. Die Beklagte bewilligte ihm Altersrente, jedoch unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Abgeord­ne­ten­ge­setzes lediglich in Höhe von 20 % seines grundsätzlich bestehenden gesetzlichen Rentenanspruchs. Der Kläger war der Auffassung, dass das teilweise Ruhen der Rente den Gleich­be­hand­lungs­grundsatz aus Art. 3 GG verletze, da er als Bundestagsabgeordneter, der zugleich Rentner sei, eine erheblich niedrigere Rente erhalte als ein Rentner, der nicht Bundes­tags­ab­ge­ordneter sei. Üblicherweise erhielten diejenigen, die das Rentenalter erreicht hätten, die volle Regel­al­tersrente, unabhängig von sonstigen Hinzu­ver­diensten. Darüber hinaus verstoße die Minderung des Auszah­lungs­be­trages auch gegen die Eigen­tums­ga­rantie aus Art. 14 GG. Die Anrech­nungs­vor­schrift solle die Doppel­a­li­men­tation verhindern. Nur die Abgeord­ne­ten­ent­schä­digung sei jedoch Alimentation, die Rentenzahlungen seien jedoch keine Alimentation, sondern folgten dem Äquiva­lenz­prinzip. Er sei einem Beamtem oder Richter vergleichbar, der auf Antrag nach Erreichen des Pensionsalters weiter arbeite und daneben auch ungekürzte Altersrente beziehen könne.

Differenzierung zwischen Bezügen aus öffentlichen und privaten Kassen notwendig und sachgerecht

Das Sozialgericht Düsseldorf wies die Klage mit der Begründung ab, dass zwar ein Eingriff in die grundrechtlich geschützte Eigen­tums­ga­rantie aus Art. 14 GG vorliege, dieser jedoch durch die beabsichtigte Vermeidung einer Doppel­a­li­men­tation der Bundes­tags­ab­ge­ordneten aus öffentlichen Mitteln gerechtfertigt sei. Das BVerfG habe betont, dass es wenig folgerichtig sei, bei einem Zusammentreffen von Abgeord­ne­ten­ent­schä­digung und -versorgung mit Bezügen aus anderen öffentlichen Kassen von einer Anrechnung abzusehen. Auch liege keine Verletzung des Art. 3 GG im Hinblick auf die Ungleichbehandlung gegenüber Beziehern privater Versorgungen vor. Vielmehr erscheine eine Differenzierung zwischen Bezügen aus öffentlichen und solchen aus privaten Kassen notwendig und sachgerecht. Schließlich seien Abgeordnete auch Beamten insoweit nicht vergleichbar; es bestünden grundsätzliche status­rechtliche Unterschiede, die dem Gesetzgeber verschiedene Ausgestaltungen ermöglichten.

Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil23959

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI