21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Dortmund Urteil05.08.2015

Impfschaden durch betrie­b­s­ärztliche Grippe­schutz­impfung ist kein ArbeitsunfallGrippe­schutz­impfung für Museums­mit­arbeiterin nicht zwingend notwendig

Ein Impfschaden infolge einer Grippe­schutz­impfung ist nicht bereits deshalb als Arbeitsunfall zu entschädigen, weil die Impfung auf Veranlassung des Arbeitgebers durch den Betriebsarzt erfolgte. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.

Im zugrunde liegenden Fall erkrankte eine Museums­mi­t­a­r­beiterin aus Bochum infolge einer betrie­b­s­ärzt­lichen Grippeschutzimpfung an einem Guillian-Barre-Syndrom erkrankte. Sie verklagte die Verwaltungs-Berufs­ge­nos­sen­schaft auf Anerkennung eines Arbeitsunfalles, weil ihr die betrie­b­s­ärztliche Impfung von ihrem Arbeitgeber angeboten worden sei. Sie habe sich angesichts des Publi­kums­verkehrs im Museum vor einer besonderen Anste­ckungs­gefahr schützen wollen.

SG verneint Vorliegen eines Arbeitsunfalls

Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage als unbegründet ab. Die Anerkennung eines Arbeitsunfalles komme nur in Betracht, wenn die mit der Tätigkeit verbundene Gefährdung eine Grippe­schutz­impfung über die allgemeine Gesund­heits­fürsorge hinaus erforderlich mache. Dies sei bei der Klägerin im Museum nicht der Fall gewesen. Zwar habe sie Kontakt zu Besuchergruppen gehabt. Die Anste­ckungs­gefahr sei aber nicht größer gewesen als an anderen Arbeitsplätzen mit Kontakt zu Kollegen und Publikum oder im privaten Bereich z.B. beim Einkaufen.

Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil21420

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI