14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Dortmund Beschluss18.05.2015

Verurteilter Inter­net­be­trüger hat keinen Anspruch auf Umschulung zum Automo­bil­kaufmannDauerhafte Anstellung aufgrund der Verurteilung unwahr­scheinlich

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Gestalt einer Umschulung zum Automo­bil­kaufmann können für einen wegen Inter­net­be­truges zu einer Bewäh­rungs­strafe verurteilten Arbeitslosen mit der Begründung abgelehnt werden, dass er in dem Umschu­lungsberuf wegen der Verurteilung voraussichtlich keine dauerhafte Anstellung finden werde. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.

Im zugrunde liegenden Fall war ein gelernter Kraft­fahr­zeug­me­chaniker aus Bergkamen wegen gewerbsmäßigen Betruges (Angebot nicht vorhandener Waren auf eBay) im August 2014 zu einer Bewäh­rungs­strafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Die Agentur für Arbeit Hamm lehnte eine ebenfalls im August 2014 beantragte Umschulung zum Automo­bil­kaufmann im Berufs­för­de­rungswerk Dortmund ab, weil es an einer Eignung des Antragstellers für die Umschulung im kaufmännischen Bereich fehle.

Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betruges lässt auf Unzuver­läs­sigkeit als Automo­bil­kaufmann schließen

Den hiergegen bei dem Sozialgericht Dortmund gestellten Antrag auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz hat das Sozialgericht abgelehnt. Die erforderliche Eignung des Rehabilitanden für die konkrete Maßnahme setze voraus, dass er durch sie auf Dauer beruflich eingegliedert werde könne. Daran fehle es im Falle des Antragstellers, da er die Vorstrafe potentiellen Arbeitgebern jedenfalls auf Nachfrage angeben müsse. Denn seine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betruges lasse negative Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit als Automo­bil­kaufmann zu. Zudem sei die aktuelle Verurteilung wie bereits frühere Verurteilungen des Antragstellers in sein polizeiliches Führungszeugnis aufzunehmen.

Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss21085

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI