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Sozialgericht Dortmund Urteil22.03.2013

Beamte können sich bei der Deutschen Renten­ver­si­cherung zwölfmonatige Kinder­er­zie­hungszeit vormerken lassenIm Beamtenrecht vorgesehener sechsmonatiger Erzie­hungs­urlaub stellt für anrechenbare Kinder­er­zie­hungszeit keine gleichwertige Berück­sich­tigung der Kindererziehung dar

Eltern von vor dem 1. Januar 1992 geborenen Kindern können sich bei der Deutschen Renten­ver­si­cherung eine zwölfmonatige Kinder­er­zie­hungszeit vormerken lassen, auch wenn sie ihre Kinder nach Begründung eines Beamten­ver­hält­nisses erzogen haben. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.

Im zugrunde liegenden Fall betreute eine Lehrerin aus Meschede ihren im Jahre 1988 geborenen Sohn nach der Verbeamtung im selben Jahr überwiegend selbst. Die Lehrerin hatte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund auf Vormerkung einer weiteren Kindererziehungszeit verklagt, weil das Beamtenrecht lediglich einen sechsmonatigen ruhege­halts­fähigen Erziehungsurlaub vorgesehen habe. Nur mit der zwölfmonatigen Kinder­er­zie­hungszeit erfülle sie die fünfjährige Wartezeit für eine Altersrente aus der gesetzlichen Renten­ver­si­cherung.

Beamte bei Kindererziehung benachteiligt

Das Sozialgericht Dortmund gab der Klage statt. Die DRV Bund müsse bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Sohnes der Klägerin und damit auch nach ihrer Verbeamtung eine Kinder­er­zie­hungszeit im Versi­che­rungs­verlauf vormerken. Ab Begründung des Beamten­ver­hält­nisses habe die Klägerin keine gleichwertige Versor­gungs­an­wart­schaft auf Grund der Kindererziehung erworben. Bei der Erziehung eines vor dem 1. Januar 1992 geborenen Kindes nach Begründung des Beamten­ver­hält­nisses sehe das Beamtenrecht lediglich den sechsmonatigen Erzie­hungs­urlaub vor, was gegenüber der zwölfmonatigen, additiv zu sonstigen Beitragszeiten anrechenbaren Kinder­er­zie­hungszeit in der gesetzlichen Renten­ver­si­cherung keine auch nur annähernd gleichwertige Berück­sich­tigung der Kindererziehung darstelle.

Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online

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