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Sozialgericht Detmold Urteil15.09.2016

Pflege­ver­si­cherung muss anteilig Kosten für Hausnot­ruf­system übernehmenHilfsmittel dient selbstständiger Lebensführung und Pflege­er­leich­terung

Die private Pflege­ver­si­cherung einer an Demenz erkrankten Versicherten muss sich entsprechend den vertraglichen Bestimmungen an den Kosten für ein Hausnot­ruf­system beteiligen. Dies entschied das Sozialgericht Detmold.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 1928 geborene privat pflege­ver­si­cherte Klägerin war trotz ihrer Demenz noch in der Lage, eigenständig in einer altersgerechten Wohnanlage zu leben. Die Pflegeversicherung lehnte es jedoch ab, sich an den Kosten für ein Hausnotrufsystem beteiligen.

Pflegekasse muss 30 % der Kosten des Hausnot­ruf­systems erstatten

Das Sozialgericht Detmold gab der hiergegen gerichteten Klage statt. Die beklagte Pflege­ver­si­cherung könne sich laut Gericht nicht darauf berufen, dass das Notrufsystem von der Klägerin nicht bedient werden könne und daher nicht notwendig sei.

Aus den von der beklagten Pflege­ver­si­cherung eingeholten Gutachten ergaben sich keine Feststellungen, die gegen eine Nutzung des Hilfsmittels sprachen. Bis zum Umzug in ein Pflegeheim im Februar 2016 sei die Klägerin jedenfalls in der Alltags­kom­petenz nicht so erheblich eingeschränkt gewesen, dass die Nutzung eines Hausnotrufes nicht möglich gewesen wäre. Vielmehr diente dieses Hilfsmittel einer selbstständigen Lebensführung und der Pflege­er­leich­terung. Der Klägerin sei es trotz einer nur mangelhaften Orientierung hierdurch möglich, weiterhin in ihrer Mietwohnung zu leben. Auf Nachfrage konnte sie auch bestätigen, mit dem Notrufsystem umgehen zu können. Solange nicht sicher feststehe, dass ein Versicherter die Vorteile eines Hilfsmittels nicht nutzen kann, dürfe die Versorgung nicht verweigert werden, so das Gericht. Die beklagte Pflegekasse hatte daher - unter Berück­sich­tigung eines Beihil­fean­spruchs der Klägerin - 30 % der Kosten des Hausnot­ruf­systems zu erstatten.

Quelle: Sozialgericht Detmold/ra-online

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