14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Detmold Urteil28.03.2011

SG Detmold: Pflegevater hat keinen Anspruch auf ElterngeldUngleich­be­handlung von Dauer­pfle­ge­kindern gegenüber leiblichen Kindern oder Adoptivkindern gerechtfertigt

Nimmt eine Familie ein Pflegekind bei sich auf, steht den Pflegeeltern kein Elterngeld nach dem Bundes­el­tern­gesetz zu. Dies entschied das Sozialgericht Detmold.

Im zugrunde liegenden Fall entschloss sich der 40-jährige Kläger, für die Betreuung eines Pflegekindes eine berufliche Auszeit zu nehmen. Sein Antrag auf Elterngeld wurde abgelehnt.

Dauer­pfle­ge­ver­hältnis rechtfertigt keinen Bezug von Elterngeld

Das Sozialgericht Detmold entschied, dass Elterngeld nur demjenigen zusteht, der mit seinem leiblichen Kind oder einem diesem gleich­ge­stellten, angenommenen bzw. adoptierten Kind in einem Haushalt lebt. Ein Dauer­pfle­ge­ver­hältnis wie im Falle des Klägers rechtfertige hingegen nicht den Bezug von Elterngeld.

Einschränkungen für Pflegeeltern durch Erhalt regelmäßigen Pflegegeldes teilweise aufgewogen

Für die von dem Kläger gerügte Ungleichbehandlung von Dauer­pfle­ge­kindern gegenüber leiblichen Kindern, Adoptivkindern und Kindern in Adoptionspflege bestehen nach Ansicht des Gerichts sachliche Gründe. Während die Adoptionspflege regelmäßig zur Annahme des Kindes und damit zur Erlangung des Sorgerechts führt, fehlt bei dem Pfleg­schafts­ver­hältnis eine dauerhafte Erzie­hungs­ge­mein­schaft. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber die Einschränkung für Pflegeeltern zum Teil dadurch aufgewogen, dass ihnen von den Behörden der Jugendhilfe ein regelmäßiges Pflegegeld zufließt, das auch über den Bezugszeitraum des Elterngeldes hinaus gewährt wird. Einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz sah das Gericht daher nicht, zumal das Bundes­ver­fas­sungs­gericht bereits zu den vor der Geltung des Bundes­el­tern­geld­ge­setzes gültigen und gleichlautenden Bestimmungen keine verfas­sungs­recht­lichen Bedenken geäußert hatte.

Quelle: Sozialgericht Detmold/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11390

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI