15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Detmold Urteil10.10.2011

Hartz IV: Bei Rückforderungen muss Bescheid zu Unrecht bewilligte Leistungen genau ausweisenRückfor­de­rungs­be­scheid muss gesetzlichen Bestimmt­heits­an­for­de­rungen genügen

Die zuständige Behörde kann Arbeits­lo­sengeld II dann nicht zurückfordern, wenn der Bescheid nicht genau ausweist, welche Leistungen für welchen Zeitraum zu Unrecht bewilligt wurden. Dies entschied das Sozialgericht Detmold.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wandte sich gegen einen Bescheid, mit dem die Behörde SGB II-Leistungen in Höhe von 4.506,24 Euro für die Zeit von Februar bis Dezember 2006 pauschal zurückforderte. Der Kläger habe eigenes Einkommen sowie das seiner Lebensgefährtin nicht rechtzeitig angegeben. Dies bestritt der Kläger und argumentierte außerdem, dem Bescheid sei nicht zu entnehmen, welche Leistungen für welchen Monat zurückzuzahlen seien.

Dem Wider­spruchs­be­scheid beigefügte Berech­nungs­pro­tokolle nicht ausreichend

Das Sozialgericht Detmold gab dem Kläger Recht. Der Rückfor­de­rungs­be­scheid genügt nicht den gesetzlichen Bestimmt­heits­an­for­de­rungen (§ 33 SGB X). Die Behörde konnte den Mangel der Bestimmtheit auch nicht heilen, in dem sie dem Wider­spruchs­be­scheid Berech­nungs­pro­tokolle beifügte. Es handelt sich nämlich insoweit nicht nur um einen bloßen Verfahrens- oder Formfehler. Die Bestimmtheit eines Verwaltungsakts ist Bestandteil der materiellen Prüfung, Fehler sind einer Heilung nicht zugänglich. Ob der Behörde vor diesem Hintergrund noch die Möglichkeit verbleibt, einen - nunmehr hinreichend bestimmten - neuen Bescheid zu erlassen, musste vom Gericht nicht entschieden werden. Allerdings kann die Rückforderung nur innerhalb einer Frist von 12 Monaten gerechnet ab Kenntnis der die Aufhebung recht­fer­ti­genden Umstände erfolgen.

Quelle: Sozialgericht Detmold/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13068

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI