23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Aurich Beschluss17.03.2005

Eigenheimzulage bei Arbeits­lo­sengeld II-Gewährung als Einkommen zu berücksichtigen

Die Eigenheimzulage ist bei der Gewährung von Arbeits­lo­sengeld II als Einkommen zu berücksichtigen. Das hat das Sozialgericht Aurich in einem Beschluss vom 17. März 2005 entschieden.

In dem nichtamtlichen Leitsatz teilt das Gericht mit:

Erläuterungen

Die Eigenheimzulage ist grundsätzlich als Einkommen bei laufenden Leistungen nach dem SGB II anzurechnen. Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die jährlich gewährte Eigenheimzulage ab dem Zufluss­zeitpunkt auf einen Zeitraum von 12 Monaten aufgeteilt wird.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Sozialgerichts Aurich vom 21.03.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss330

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI