Sozialgericht Aurich Beschluss17.03.2005
Eigenheimzulage bei Arbeitslosengeld II-Gewährung als Einkommen zu berücksichtigen
Die Eigenheimzulage ist bei der Gewährung von Arbeitslosengeld II als Einkommen zu berücksichtigen. Das hat das Sozialgericht Aurich in einem Beschluss vom 17. März 2005 entschieden.
In dem nichtamtlichen Leitsatz teilt das Gericht mit:
Erläuterungen
Die Eigenheimzulage ist grundsätzlich als Einkommen bei laufenden Leistungen nach dem SGB II anzurechnen. Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die jährlich gewährte Eigenheimzulage ab dem Zuflusszeitpunkt auf einen Zeitraum von 12 Monaten aufgeteilt wird.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2005
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Sozialgerichts Aurich vom 21.03.2005