15.11.2024
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Dokument-Nr. 3807

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Beschluss14.02.2007Sozialgericht AachenS 15 AS 19/07 ER
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Sozialgericht Aachen Beschluss14.02.2007

Arbeits­lo­sengeld II auch für Abendre­al­schüler

Das Sozialgericht Aachen hat klargestellt, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Vollzeit-Abendre­al­schüler während der Ausbildung Arbeits­lo­sengeld II (Alg II, sog. „Hartz-IV-Leistungen“) erhalten können.

Die zuständige ARGE hatte die Zahlung abgelehnt. Der Antragsteller, der neben einem sog. „Ein-Euro-Job“ eine auf vier Semester angelegte Ausbildung mit 22 Wochenstunden an der Abendrealschule absolviert, könne kein Arbeits­lo­sengeld II beanspruchen, weil diese Ausbildung grundsätzlich nach dem Bundes­aus­bil­dungs­för­de­rungs­gesetz (BAFöG) gefördert werden könne. In einem solchen Fall dürfe kein Alg II gezahlt werden (§ 7 Abs. 5 SGB II ), auch wenn – wie hier – tatsächlich der Antragsteller aus in seiner Person liegenden Gründen (hier: wegen seines Alters) kein BAFöG erhalte.

Demgegenüber verwies das Sozialgericht Aachen auf eine allgemeine Verwal­tungs­vor­schrift zum Bundes­aus­bil­dungs­för­de­rungs­gesetz, wonach BAFöG nur in den beiden Semestern vor der Abschluss­prüfung gezahlt werden kann, weil nur in dieser Zeit die Ausbildung die Arbeitskraft des Schülers voll in Anspruch nehme. Da der Antragsteller in seiner Ausbildung noch nicht so weit fortgeschritten sei, könne er unabhängig von seinem Alter kein BAFöG bekommen und deshalb Alg II beanspruchen.

Die Entscheidung könnte weitreichende Bedeutung für „Hartz-IV“-Empfänger haben, die auf der Abendrealschule oder dem Abendgymnasium einen Abschluss nachholen wollen, denn bisher wird auch in der Rechtsprechung nicht nach dem Studi­en­fort­s­chritt differenziert, sondern der Besuch der Abendschule (in Vollzeit) wohl generell als Ausschlussgrund für den Bezug von Alg II gesehen.

siehe auch

Hartz-IV-Leistungen nicht für Abendre­al­schüler (Landes­so­zi­al­gericht Nordrhein-Westfalen, - L 7 B 55/07 AS ER -)

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Aachen vom 15.02.2007

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