Nachweis für folgende juristische FundstelleRGZ 117, 121
In juristischen Texten werden Urteile, Beschlüsse und Entscheidungen oft über einheitliche Fundstellen zitiert. Diese Fundstellen beziehen sich auf die jeweilige Veröffentlichung (oft gängige Zeitschriften) in der die Entscheidungen veröffentlicht bzw. kommentiert wurden.
Unser Portal ermöglicht den Nachweis der jeweiligen Fundstelle über das dazu passende Urteil.
- RGZ 117, S. 121
Folgende Entscheidung erbringt den Nachweis für diese Fundstelle: