Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss16.12.2010
OVG des Saarlandes: Polizeiliche Dauerüberwachung aus Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualstraftäters vorläufig zulässigBeschwerde des Observierten zurückgewiesen
Der aus der Sicherungsverwahrung entlassene Sexualtäter Walter H. darf vorläufig weiterhin rund um die Uhr überwacht werden. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat eine entsprechende im vorläufigen Rechtschutzverfahren ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes bestätigt.
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die im vorläufigen Rechtschutzverfahren ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15.9.2010 (Az. 6 L 746/10), nach der eine Dauerobservation des aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Walter H. vorläufig weiterhin rund um die Uhr durchgeführt werden darf, bestätigt und die Beschwerde des Observierten zurückgewiesen.
Das Oberverwaltungsgericht hat seine Entscheidung - ausgehend von einem noch offenen Ausgang des beim Verwaltungsgericht anhängigen Hauptsacheverfahrens - auf der Grundlage einer allgemeinen Folgenabwägung getroffen.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2010
Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht des Saarlandes..