23.11.2024
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Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss16.12.2010

OVG des Saarlandes: Polizeiliche Dauerüber­wachung aus Sicherungs­verwahrung entlassenen Sexual­straftäters vorläufig zulässigBeschwerde des Observierten zurückgewiesen

Der aus der Siche­rungs­ver­wahrung entlassene Sexualtäter Walter H. darf vorläufig weiterhin rund um die Uhr überwacht werden. Das Oberver­wal­tungs­gericht des Saarlandes hat eine entsprechende im vorläufigen Recht­schutz­ver­fahren ergangene Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts des Saarlandes bestätigt.

Das Oberver­wal­tungs­gericht des Saarlandes hat die im vorläufigen Recht­schutz­ver­fahren ergangene Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts des Saarlandes vom 15.9.2010 (Az. 6 L 746/10), nach der eine Dauer­ob­ser­vation des aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Walter H. vorläufig weiterhin rund um die Uhr durchgeführt werden darf, bestätigt und die Beschwerde des Observierten zurückgewiesen.

Das Oberver­wal­tungs­gericht hat seine Entscheidung - ausgehend von einem noch offenen Ausgang des beim Verwal­tungs­gericht anhängigen Haupt­sa­che­ver­fahrens - auf der Grundlage einer allgemeinen Folgenabwägung getroffen.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht des Saarlandes..

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