15.11.2024
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Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss03.07.2008

Erneute Absage zum "Führer­schein­tou­rismus" - Wohnsitz im Ausstel­ler­mit­gliedstaat Voraussetzung für Anerkennung einer im EU-Ausland erworbenen FahrerlaubnisKein Verstoß gegen europa­rechtliche Richtlinien

Das Oberver­wal­tungs­gericht des Saarlandes hat in einem Eilverfahren die Beschwerde eines deutschen Staats­an­ge­hörigen zurückgewiesen, dem von der Fahrer­laub­nis­behörde das Recht aberkannt worden war, von der in der Tschechischen Republik erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen.

Dem Antragsteller war die Fahrerlaubnis 1999 wegen Drogenkonsums entzogen worden. Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Deutschland nach Ablauf der Sperrfrist hätte er sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen müssen. Im Jahr 2006 erwarb er eine Fahrerlaubnis in der Tschechischen Republik, ohne sich einer entsprechenden Eignungsprüfung zu unterziehen. Die inländische Führer­schein­stelle erkannte ihm das Recht ab, in Deutschland von dieser Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen.

Behördliche Verfügung verstößt nicht gegen europa­rechtliche Richtlinien und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs

Das Oberver­wal­tungs­gericht hat in seiner Entscheidung - wie schon das Verwal­tungs­gericht in seinem Beschluss vom 09.05.2008 - festgestellt, dass die angefochtene behördliche Verfügung nicht gegen europa­rechtliche Richtlinien und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verstößt, und dabei auf zwei aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs verwiesen. Danach kann ein Mitgliedstaat es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Fahrerlaubnis anzuerkennen, wenn bereits aufgrund der Angaben in dem Führerschein feststeht, dass die nach Europarecht geltende Voraussetzung eines Wohnsitzes in dem Ausstel­ler­mit­gliedstaat nicht erfüllt war. Dies war vorliegend der Fall, da in dem tschechischen Führerschein des Antragstellers als Wohnsitz des Führer­schei­n­in­habers eine saarländische Stadt eingetragen war.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG des Saarlandes vom 04.07.2008

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