18.01.2025
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Dokument-Nr. 8599

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Oberverwaltungsgericht Saarland Beschluss09.10.2009

OVG Saarland: Private Sport­wet­ten­ver­mittlung ins EU-Ausland muss vorläufig unterbleibenStaatliches Wettmonopol soll Eindämmung der Spiel­lei­den­schaft bewirken und Wettsucht bekämpfen

Die Vermittlung von Sportwetten an private Wettver­an­stalter im EU-Ausland wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Hiergegen gerichtete Eilrechts­schutz­anträge, mit denen die Antragsteller die vorläufige Fortsetzung ihrer Wettgeschäfte bis zu einer abschließenden Entscheidung im Klageverfahren erreichen wollten, hatte das Verwal­tungs­gericht zurückgewiesen. Das Oberver­wal­tungs­gericht hat die hiergegen gerichteten Beschwerden nunmehr ebenfalls zurückgewiesen.

In den Beschlüssen des Oberver­wal­tungs­ge­richts ist im Wesentlichen ausgeführt, dass seit Inkrafttreten des Glückss­piel­staats­ver­trages zum 1. Januar 2008 das staatliche Sport­wet­ten­monopol weder offensichtlich verfas­sungs­widrig noch offensichtlich europa­rechts­widrig ist. Eine endgültige Entscheidung darüber wurde aber entsprechenden Klageverfahren vorbehalten. Die im Eilrechts­schutz­ver­fahren maßgebliche Inter­es­se­n­ab­wägung wurde zugunsten des mit dem staatlichen Wettmonopol verfolgten Interesses an der Eindämmung der Spiel­lei­den­schaft und der Bekämpfung der Wettsucht getroffen. Die privaten Interessen der Vermittler an der vorläufigen Fortsetzung ihrer ohne Erlaubnis aufgenommenen Wettgeschäfte bis zu einer Entscheidung im Klageverfahren mussten demgegenüber zurückstehen.

Quelle: ra-online, OVG Saarland

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