Oberverwaltungsgericht Saarland Beschluss09.10.2009
OVG Saarland: Private Sportwettenvermittlung ins EU-Ausland muss vorläufig unterbleibenStaatliches Wettmonopol soll Eindämmung der Spielleidenschaft bewirken und Wettsucht bekämpfen
Die Vermittlung von Sportwetten an private Wettveranstalter im EU-Ausland wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Hiergegen gerichtete Eilrechtsschutzanträge, mit denen die Antragsteller die vorläufige Fortsetzung ihrer Wettgeschäfte bis zu einer abschließenden Entscheidung im Klageverfahren erreichen wollten, hatte das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht hat die hiergegen gerichteten Beschwerden nunmehr ebenfalls zurückgewiesen.
In den Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts ist im Wesentlichen ausgeführt, dass seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages zum 1. Januar 2008 das staatliche Sportwettenmonopol weder offensichtlich verfassungswidrig noch offensichtlich europarechtswidrig ist. Eine endgültige Entscheidung darüber wurde aber entsprechenden Klageverfahren vorbehalten. Die im Eilrechtsschutzverfahren maßgebliche Interessenabwägung wurde zugunsten des mit dem staatlichen Wettmonopol verfolgten Interesses an der Eindämmung der Spielleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht getroffen. Die privaten Interessen der Vermittler an der vorläufigen Fortsetzung ihrer ohne Erlaubnis aufgenommenen Wettgeschäfte bis zu einer Entscheidung im Klageverfahren mussten demgegenüber zurückstehen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2009
Quelle: ra-online, OVG Saarland