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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil01.03.2018

Rundfunkbeitrag europarechtlich unbedenklichEinführung des Rundfunk­beitrags für privaten Bereich bedurfte keiner Zustimmung der Europäische Kommission

Das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Erhebung des Rundfunk­beitrags mit dem Europarecht vereinbar ist.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Privatmann gegen die Erhebung des Rundfunk­beitrags gegen den Südwestfunk geklagt. Er machte geltend, dass die Gebühren gegen die Verfassung und gegen das Europarecht verstoßen.

Rechtliche Gesichtspunkte mit Hinweis auf Verstoß gegen Europarecht nicht ersichtlich

Das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz verneint dies und bestätigte mit seiner Entscheidung das Urteil des erstin­sta­nz­lichen Verwal­tungs­ge­richts. Dieses hatte geurteilt, dass der Rundfunkbeitrag verfas­sungsgemäß sei, dies entspreche der Rechtsprechung auch des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts. Es handelt sich hierbei nicht um eine Steuer. Zudem ist auch keine Unvereinbarkeit mit dem Europarecht gegeben. Für die Einführung des Rundfunk­beitrags für den privaten Bereich hat es nach Ansicht des Oberver­wal­tungs­ge­richts nicht der Zustimmung durch die Europäische Kommission bedurft. Es sind keine rechtlichen Gesichtspunkte ersichtlich, nach denen ein Verstoß gegen das Europarecht vorliegt.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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