15.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil10.09.2007

Polizeibeamter, der sich Behördenrabatte verschafft, aus dem Dienst entfernt

Ein Polizeibeamter, der u. a. Privatfahrzeuge unter Inanspruchnahme von Behör­den­ra­batten erwirbt sowie darüber hinaus vielfach gegen die Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung verstößt, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Polizeibeamte war bei einem rheinland-pfälzischen Polizei­prä­sidium u.a. für die Beschaffung von Dienst­fahr­zeugen zuständig. Unter Inanspruchnahme erheblicher Behördenrabatte erwarb er zur privaten Nutzung zwei Pkws, Motor­rad­kleidung, Autoreifen, ein Laptop sowie ISDN-Anlagen. Die Bestellungen erfolgten jeweils auf Rechnungen des Polizei­prä­sidiums, die der Beamte - teilweise mit zeitlicher Verzögerung - beglich. Außerdem nutzte er unerlaubt eine dienstliche Digitalkamera und fälschte für seine Steue­r­er­klä­rungen die Unterschrift eines ihm unterstellten Beamten auf einer Aufstellung über Werbungskosten. Auf Antrag des Dienstherrn entfernte das Oberver­wal­tungs­gericht den Polizeibeamten aus dem Dienst.

Der Beamte, dessen Aufgabe es gewesen sei, Unkorrektheiten bei Beschaf­fungs­vor­gängen zu verhindern, habe unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten in ganz erheblichem Maß gegen seine Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung verstoßen. Außerdem habe er durch die Urkun­den­fäl­schung seine Vorge­setz­ten­stellung missbraucht. Sein Verhalten stelle ein Versagen im Kernbereich seiner dienstlichen Pflichten dar. Wegen der Vielzahl der Pflicht­ver­let­zungen und des planmäßigen Vorgehens könne der Dienstherr nicht mehr darauf vertrauen, der Beamte werde in Zukunft seinen Dienstpflichten beanstan­dungsfrei nachkommen. Deshalb sei er im Polizeidienst untragbar.

Quelle: ra-online, OVG Rheinland-Pfalz

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