15.11.2024
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Verwaltungsgericht München Urteil03.08.2006

"Knöll­che­n­affaire": Beamter wegen Urkun­den­fäl­schung aus dem Dienst entferntOrdnungs­wid­rigkeit von Franz Beckenbauer kostet Polizisten Beamtenstatus

Das Verwal­tungs­gericht München hat in dem Diszi­pli­na­r­ver­fahren gegen Edwin L. den Beamten aus dem Dienst entfernt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beamte eine Urkun­den­fäl­schung im Dienst begangen hat. Damit wollte er die Einstellung des Ordnungs­wid­rig­kei­ten­ver­fahrens gegen Franz Beckenbauer wegen einer Geschwin­dig­keits­über­tretung erreichen.

Nach Ansicht des Gerichts ist der Beamte damit als Krimi­nal­o­ber­kom­missar für den Dienstherrn und die Öffentlichkeit untragbar. Allein deswegen war das Beamten­ver­hältnis aufzulösen.

Der weitere Vorwurf, der Beamte habe versucht, zu Gunsten von Michael Ballack bei der Gemeinde Berg zu intervenieren, wurde seitens des Polizei­prä­sidiums nicht mehr aufrecht erhalten. Daher brauchte nicht entschieden werden, ob die beiden nicht zum Termin erschienenen Zeugen ausreichend entschuldigt waren. Ordnungsgelder hat das Gericht deshalb nicht verhängt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG München vom 04.08.2006

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