Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss10.07.2009
OVG Rheinland-Pfalz: Agrar-Subventionen für das Jahr 2008 dürfen veröffentlicht werdenDurch Unterschrift auf Förderantrag wurde freiwillig auf Schutz der persönlichen Daten verzichtet
Ein Empfänger von Agrarförderung für das Jahr 2008 muss sowohl die Veröffentlichung der Höhe der Subvention als auch von Informationen zur eigenen Person hinnehmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Antragsteller, Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes, beantragte im Frühjahr 2008 Agrarförderung für das laufende Jahr. Das von ihm unterschriebene Antragsformular enthält einen Passus, wonach ihm bekannt ist, dass die erhaltenen Beträge mit Informationen über den Empfänger (Name, Gemeinde) zu veröffentlichen sind. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau leitete die entsprechenden Daten an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung weiter, die sie zum 30. April 2009 auf ihrer Internetseite veröffentlichte. Dem hiergegen gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gab das Verwaltungsgericht statt und untersagte die Veröffentlichung der Daten. Auf die Beschwerde des Ministeriums hin lehnte das Oberverwaltungsgericht den Eilantrag ab.
Veröffentlichung der Informationen war durch Bewilligungsbescheid bekannt
Nach dem in das nationale Recht umgesetzten Recht der Europäischen Gemeinschaften sei die Veröffentlichung der Höhe von Agrarförderung sowie der Informationen über die Empfänger mit der Subventionsgewährung eng verklammert. Dadurch sei die Bekanntgabe der Informationen zur „Geschäftsgrundlage” der Bewilligung der Förderung geworden. Dies sei für den Antragsteller nach dem Inhalt des Förderantrages für das Jahr 2008 und des dem Bewilligungsbescheid beigefügten Informationsblattes bekannt gewesen. Durch seine Unterschrift auf dem Förderantrag und die vorbehaltlose Entgegennahme des Bewilligungsbescheides sowie des Förderbetrages habe er freiwillig auf den Schutz seiner persönlichen Daten verzichtet.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 28/09 des OVG Rheinland-Pfalz vom 13.07.2009