15.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil20.06.2013

Erweiterung einer Eisdiele in reinem Wohngebiet unzulässigEisdiele fällt nach Art der baulichen Nutzung deutlich aus Rahmen der Bebauung

Der Kreis­rechts­aus­schuss des Landkreises Mayen-Koblenz hat zu Recht die Baugenehmigung zur Erweiterung einer Eisdiele in der Ortsgemeinde Kruft aufgehoben, weil die Genehmigung rechtswidrig ist. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin betreibt in Kruft eine Eisdiele, die der beklagte Landkreis bereits im Jahr 1987 genehmigt hatte. Im April 2011 erteilte er ihr die Genehmigung zur Erweiterung des vorhandenen Verkaufsraums um eine zweite Verkaufstheke und zur Nutzung eines Vorraums als weiteren Verkaufsraum. Auf den Widerspruch eines Nachbarn hob der Kreis­rechts­aus­schuss des Beklagten diese Genehmigung auf. Daraufhin erhob die Betreiberin der Eisdiele Klage gegen den Wider­spruchs­be­scheid, der das Verwal­tungs­gericht stattgab. Das Oberver­wal­tungs­gericht wies die Klage hingegen auf die Berufung des beigeladenen Nachbarn ab.

In reinem Wohngebiet sind Eisdielen generell nicht zulässig

Die Erweiterung der Eisdiele verstoße gegen den Nachbaranspruch auf Wahrung des Gebiets­cha­rakters. Der Eigentümer eines Grundstücks in einem Baugebiet habe das Recht, Vorhaben abzuwehren, die in dem Gebiet hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung unzulässig seien. Nach dem Ergebnis der Ortsbe­sich­tigung entspreche die nähere Umgebung der Eisdiele einem reinen Wohngebiet. Die bereits vorhandene Eisdiele falle nach der Art der baulichen Nutzung deutlich aus dem Rahmen der sonst in der näheren Umgebung anzutreffenden Bebauung und sei entgegen der Auffassung des Verwal­tungs­ge­richts als Fremdkörper bei der Beurteilung der Gebietsart außen vor zu lassen. Weil in einem reinen Wohngebiet Eisdielen generell nicht zulässig seien, komme eine Erweiterung des vorhandenen Betriebs nicht in Betracht.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

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