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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Urteil26.10.2011

OVG Nordrhein-Westfalen: Bundes­rech­nungshof muss Journalisten Einsicht in Prüfungs­nie­der­schriften gewährenInfor­ma­ti­o­ns­frei­heits­gesetz des Bundes findet auch auf Bundes­rech­nungshof Anwendung

Der Bundes­rech­nungshof ist dazu verpflichtet, einem Journalisten Kopien von Ergeb­nis­nie­der­schriften zu Prüfungen verschiedener Stiftungen zu überlassen. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen und wies darauf hin, dass das Infor­ma­ti­o­ns­frei­heits­gesetz des Bundes auch auf den Bundes­rech­nungshof Anwendung findet.

Der Bundes­rech­nungshof hatte verschiedene Stiftungen geprüft, die aus dem Haushalt des Bundes­mi­nis­teriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Zuwendungen für die Förderung entwick­lungs­wichtiger Vorhaben erhalten hatten. Ein Journalist beantragte beim Bundes­rech­nungshof, ihm Kopien der Prüfungs­er­gebnisse zu übersenden. Dabei berief er sich auf das Infor­ma­ti­o­ns­frei­heits­gesetz, das grundsätzlich gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt. Der Bundes­rech­nungshof lehnte den Antrag ab, weil er als so genannte Vierte Gewalt keine Behörde sei.

Journalist steht grundsätzlich Infor­ma­ti­o­ns­an­spruch gemäß Infor­ma­ti­o­ns­frei­heits­gesetz des Bundes zu

Entgegen der Auffassung des Verwal­tungs­ge­richts, das die Klage abgewiesen hatte, entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen, dass dem Kläger grundsätzlich ein Infor­ma­ti­o­ns­an­spruch zustehe. Das Infor­ma­ti­o­ns­frei­heits­gesetz des Bundes finde auch auf den Bundes­rech­nungshof Anwendung, da dieser im Rahmen seiner Prüftätigkeit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehme. Der Anspruch sei auch im Hinblick auf die konkreten Prüfungs­nie­der­schriften nicht ausgeschlossen, weil nicht ersichtlich sei, dass die Herausgabe dieser Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Prüftätigkeit des Bundes­rech­nungshofs haben könnte.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

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