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Bundesverwaltungsgericht Urteil15.11.2012

Bundes­rech­nungshof muss über Prüfungs­er­gebnisse Auskunft gebenBundes­rech­nungshof ist eine infor­ma­ti­o­ns­pflichtige Behörde und muss Auskunft über Prüfungs­er­gebnisse geben

Der Bundes­rech­nungshof muss grundsätzlich Auskunft über das Ergebnis seiner Prüfung­s­tä­tigkeit geben. Dies entschied das Bundes­ver­wal­tungs­gericht.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangt der Kläger, ein Journalist, vom Bundes­rech­nungshof auf der Grundlage des Infor­ma­ti­o­ns­frei­heits­ge­setzes Einsicht in Prüfungs­un­terlagen über Zuwendungen, die vom Bundes­mi­nis­terium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verschiedenen Stiftungen politischer Parteien und kirchlichen Organisationen zur Förderung von Vorhaben auf dem Gebiet der Entwick­lungshilfe gewährt wurden.

Journalist hat Anspruch auf Einsicht in Prüfungs­un­terlagen

Das Oberver­wal­tungs­gericht hat der Klage in der Berufungs­instanz im Wesentlichen stattgegeben und den Bundes­rech­nungshof verpflichtet, dem Kläger Kopien der jeweils abschließenden Prüfungs­nie­der­schriften der letzten Prüfung der genannten Organisationen zu übersenden, soweit nicht im Einzelfall besondere Ausschluss­gründe wie etwa der Schutz perso­nen­be­zogener Daten oder der Schutz von Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nissen entgegenstehen.

Bundes­rech­nungshof ist infor­ma­ti­o­ns­pflichtig

Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht hat diese Entscheidung bestätigt. Der Bundes­rech­nungshof zähe zu den infor­ma­ti­o­ns­pflichtigen Bundesbehörden. Bei seiner Prüfung­s­tä­tigkeit nehme er Verwal­tungs­aufgaben wahr. Er könne sich nicht darauf berufen, dass eine effektive Prüfung nur dann möglich sei, wenn den geprüften Stellen der vertrauliche Umgang mit den erlangten Erkenntnissen zugesichert werde.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

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