18.10.2024
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Dokument-Nr. 7851

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss08.05.2009

Keine Pressefotos während der Premie­ren­auf­führung der Oper "Samson und Delila"Fotografen hätten unzumutbaren Beein­träch­ti­gungen der Beteiligten zufolge

Sowohl Mitwirkende als auch Publikum sind vor unzumutbaren Beein­träch­ti­gungen durch Fotografen zu schützen, urteilte das Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen bestätigte damit den Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Köln.

Zur Begründung führte das Oberver­wal­tungs­gericht aus, dass im Rahmen einer umfassenden Inter­es­se­n­ab­wägung die schutzwürdigen Belange der Antragsgegnerin überwögen. Es entspreche langjähriger Praxis der Oper Köln, grundsätzlich Foto- und/oder Filmaufnahmen durch Presse- und Medienvertreter lediglich vom Ensemble und vom Publikum nach Beendigung einer jeweiligen Aufführung zu gestatten. Es käme zu unzumutbaren Beein­träch­ti­gungen sowohl der Mitwirkenden als auch des Premie­ren­pu­blikums, wenn Fotografen und/oder Kamerateams zu Aufführungen - insbesondere zu einer Premiere - zugelassen würden. Die Antragsgegnerin habe ein nachhaltiges und berechtigtes Interesse daran, dass die Aufführungen der Oper Köln ungestört ablaufen. Darüber hinaus sei in den Blick zu nehmen, dass nach den Ausführungen der Antragsgegnerin die Arbeitsverträge mit den zahlreichen Mitwirkenden eine Anfertigung von Fotos der begehrten Art ausschlössen. Schließlich habe die Antragsgegnerin in nicht zu beanstandender Weise darauf verwiesen, dass eine Foto- bzw. Stellprobe vor der Premiere am 9. Mai 2009 aus organi­sa­to­rischen Gründen nicht durchzuführen sei.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG NRW vom 08.05.2009

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