21.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss31.03.2011

Ausweisung eines Imams wegen Verbindung zur islamistischen Terro­r­or­ga­ni­sation "Al-Jihad Al-Islami" rechtmäßigImam stachelt in Predigten zum Hass gegen Teile der Bevölkerung auf

Die Ausweisung eines Imams mit ägyptischer Staats­an­ge­hö­rigkeit, der in seinen Predigten zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt, ist zulässig. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war 1999 als Asylbe­rech­tigter anerkannt worden. In Deutschland war er als Imam muslimischer Gemeinschaften in Münster und Minden tätig. Ermittlungen der zuständigen Behörden kamen zu dem Ergebnis, der Kläger habe in seinen Predigten zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt. Ferner habe er Verbindung zu der islamistischen Terrororganisation "Al-Jihad Al-Islami" gehabt.

Auslän­der­behörde droht Abschiebung nach Ägypten an

Aufgrund dieses Verhaltens hatte die Auslän­der­behörde den Kläger ausgewiesen und ihm die Abschiebung nach Ägypten angedroht. Seine hiergegen beim Verwal­tungs­gericht Minden erhobene Klage wurde abgewiesen.

Klage gegen Widerruf der Asylanerkennung bereits abgelehnt

Mit Urteil vom 9. März 2011 hatte das Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen bereits die Klage gegen den Widerruf seiner Asylanerkennung abgewiesen. Nunmehr lehnte es auch den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung ab.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

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