18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Bremen Urteil21.02.2007

Kopftuchverbot: Muslima wird nicht als Referendarin zugelassen

Das Oberver­wal­tungs­gericht Bremen hat entschieden, dass das Landesinstitut für Schule (LIS) eine Muslima, die sich strikt weigert, beim Unterrichten auf das sog. islamische Kopftuch zu verzichten, nicht in den Vorbe­rei­tungs­dienst im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbil­dungs­ver­hältnis aufnehmen muss.

Das Verwal­tungs­gericht Bremen hatte die Behörde zuvor zur Neubescheidung über einen entsprechenden Aufnahmeantrag verpflichtet. Diese Entscheidung wurde aufgehoben.

Das Oberver­wal­tungs­gericht hat damit seinen bereits im voraus­ge­gangenen Eilverfahren vertretenen Standpunkt bestätigt, dass die Vorschriften des bremischen Schulgesetzes, die insbesondere im Hinblick auf Vorgaben der bremischen Landes­ver­fassung Lehrer verpflichten, in der Schule auch hinsichtlich ihres äußeren Erschei­nungs­bildes auf die religiösen und weltan­schau­lichen Empfindungen a l l e r Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Erzie­hungs­be­rech­tigten Rücksicht zu nehmen, verfas­sungs­konform sind. Dies gilt auch für Referendare und Referendarinnen, soweit sie Unterricht erteilen. Zwar hat der Staat insoweit ein Ausbil­dungs­monopol, so dass der Ausbil­dungs­an­spruch nur beschränkt werden darf, wenn dies zum Schutz eines Rechtsgutes von überragender Bedeutung unerlässlich ist. Die engen verfas­sungs­recht­lichen Voraussetzungen, unter denen die Freiheit der Berufswahl beschränkt werden darf, sind in Bremen nach Auffassung des Oberver­wal­tungs­ge­richts jedoch erfüllt. Das Neutra­li­tätsgebot und die Wahrung des Schulfriedens lassen auch für das Unterrichten durch Referendare und Referendarinnen eine Ausnahme nicht zu.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Bremen vom 22.02.2007

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3996

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI