21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Bremen Beschluss28.04.2022

LKW-Fahrerlaubnis für Epileptiker setzt fünfjährige Anfallsfreiheit ohne medikamentöse Behandlung vorausKeine Eignung zum Führen von Fahrzeugen der Gruppe 2 für Epileptiker

Ein Epileptiker ist grundsätzlich nicht zum Führen von Fahrzeugen der Gruppe 2 geeignet. Dies gilt dann nicht, wenn seit 5 Jahren eine Anfallsfreiheit besteht und eine medikamentöse Behandlung nicht mehr erforderlich ist. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang des Jahres 2021 wurde einem LKW-Fahrer in Bremen die Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E entzogen. Hintergrund dessen war ein Verkehrsunfall, bei dem der LKW-Fahrer ein entge­gen­kom­mendes Fahrzeug streifte und nach ca. 200 m frontal mit einem weiteren Fahrzeug zusammenstieß. Ein verkehrs­me­di­zi­nisches Gutachten hatte festgestellt, dass der LKW-Fahrer an einer Epilepsie mit seltenen, generalisierten Krampfanfällen nach wahrschein­licher Encephalitis 1988 leide. Ohne medikamentöse Behandlung bestehe keine Anfallsfreiheit. Der Unfall beruhe wahrscheinlich auf eine Bewusst­seins­s­törung aufgrund eines epileptischen Anfalls. Gegen die Fahrer­laub­nis­ent­ziehung erhob der LKW-Fahrer Klage. Das Verwal­tungs­gericht Bremen wies dies Klage ab. Nunmehr beantragte der LKW-Fahrer die Zulassung der Berufung.

Rechtmäßiger Entzug der Fahrerlaubnis

Das Oberver­wal­tungs­gericht Bremen bestätigte die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts. Die Entziehung der Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E sei rechtmäßig. Der Kläger sei wegen der Epilepsie als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen der Gruppe 2 anzusehen. Unerheblich sei, ob ein epileptischer Anfall Ursache für den Unfall war.

Ausnahme bei fünfjähriger Anfallsfreiheit ohne medikamentöse Behandlung

Eine Fahreignung für Fahrzeuge der Gruppe 2 bestehe trotz Epilepsie in Ausnahmefällen dann, so das Oberver­wal­tungs­gericht, wenn kein wesentliches Risiko von Anfalls­re­zidiven bestehe. Dies sei zum Beispiel bei einer fünfjährigen Anfallsfreiheit ohne antie­pi­lep­tischer Behandlung der Fall. So lag der Fall hier aber nicht.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Bremen, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss31821

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI