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Dokument-Nr. 27524

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil14.06.2019

Unter­halts­vor­schuss für Kinder allein­er­zie­hender Elternteile kann auch bei Schulbesuch im Ausland bestehenVoraussetzung für Unterhalts­vorschuss­anspruch entfällt nicht aufgrund des vorübergehenden Ausland­s­auf­enthalts

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Anspruch auf Unter­halts­vor­schuss für Kinder allein­er­zie­hender Elternteile auch für Zeiten eines über sechs Monate dauernden Gast­schul­aufenthaltes im Ausland bestehen kann.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 17-jährige Sohn der Klägerin besuchte für zehn Monate eine staatliche Tagesschule in Großbritannien und wohnte während dieser Zeit bei einer Gastfamilie. Das Land Berlin versagte für diese Zeit die Weitergewährung von Unterhaltsvorschuss, weil der Sohn nicht, wie es das Gesetz verlange, bei der Klägerin lebe.

Maßgeblich ist Einzel­fa­ll­be­trachtung

Das Verwal­tungs­gericht gab der Klage auf Weitergewährung des Unter­halts­vor­schusses statt. Die Berufung des Landes Berlin wies das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg zurück. Zur Begründung führte das Oberver­wal­tungs­gericht aus, dass der Sohn der Klägerin im Geltungsbereich des Unter­halts­vor­schuss­ge­setzes bei seiner Mutter lebe. Diese Voraussetzung sei mit dem vorübergehenden Schulbesuch im Ausland nicht weggefallen. Maßgeblich dafür sei keine schematische Betrachtung, ob der Aufenthalt kürzer oder länger als sechs Monate sei, sondern eine Einzel­fa­ll­be­trachtung. Für einen fortbestehenden Betreu­ungs­zu­sam­menhang zwischen der Klägerin und ihrem Sohn spreche hier, dass der Besuch der ausländischen Schule von Anfang an auf eine Rückkehr nach zehn Monaten angelegt gewesen sei, der Sohn die Schulferien zuhause verbracht habe und die Klägerin sich um seine schulischen und sonstigen Belange wie etwa Arztbesuche in Berlin gekümmert sowie den Auslandsaufenthalt mit Eigenmitteln finanziert habe.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online (pm/kg)

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