29.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
29.01.2025  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 28658

Drucken
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss25.02.2020

Zeigen rechts­extremistischer Tätowierungen begründet vorzeitige Beendigung des Lehrer­referen­dariatsGrobe Pflicht­ver­letzung wegen fehlenden Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Zeigt ein angehender Lehrer eine rechts­extremistische Tätowierung, so liegt darin eine grobe Verletzung der Ausbildungs- und Dienstpflichten. Wegen des damit einhergehenden fehlenden Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung kann das Referendariat vorzeitig beendet werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein angehender Lehrer in Brandenburg zeigte während einer schulischen Sport­ver­an­staltung im Juli 2018 seinen nackten Oberkörper. Dieser wies großflächige Tätowierungen auf, welche der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind. So war großflächig die SS-Losung "Meine Ehre heißt Treue" zu sehen. Der Schulleitung waren die Tätowierungen bekannt. Sie hatte den Referendar daher gebeten, diese nicht zu zeigen. Aufgrund des Zeigens der Tätowierungen wurde der Referendar mit sofortiger Wirkung aus dem Vorbe­rei­tungs­dienst entfernt. Gegen die sofortige Vollziehung des Bescheids ging der Referendar gerichtlich vor. Das Verwal­tungs­gericht Potsdam wies sein Ansinnen zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Referendars. Er meinte unter anderem, er hätte zumindest vorher abgemahnt werden müssen.

Rechtmäßige vorzeitige Beendigung des Vorbe­rei­tungs­dienstes

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts und wies daher die Beschwerde des Referendars zurück. Die vorzeitige Beendigung des Vorbe­rei­tungs­dienstes sei rechtmäßig, weil der Referendar seine Ausbildungs- und Dienstpflichten grob verletzt habe. Zu den Pflichten eines Referendars gehöre, dass er sich durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne. An der Verfas­sungstreue von Lehrern sei aufgrund ihrer Tätigkeit die gleichen oder zumindest ähnliche Anforderungen zu stellen wie an Beamte. Ein Lehrer müsse den ihm anvertrauten Kindern und Jugendlichen glaubwürdig die Grundwerte der Verfassung vermitteln können.

Recht­s­ex­tre­mis­tische Tätowierungen bezeugen Abkehr von Verfas­sungs­ordnung

Eine Person, die sich Tätowierungen mit recht­s­ex­tre­mis­tischem Inhalt auf die Haut tätowieren lässt und diese weiterhin trägt, dokumentiere nach Ansicht des Oberver­wal­tungs­ge­richts in plakativer Weise ihr dauerhaftes Bekenntnis zu dieser Anschauung und damit ihre Abkehr von der Verfas­sungs­ordnung. Im vorliegenden Fall komme erschwerend hinzu, dass der Referendar die Tätowierungen gegenüber Angehörigen der Schul­ge­mein­schaft gezeigt hat.

Kein Erfordernis einer vorherigen Abmahnung

Nach Auffassung des Oberver­wal­tungs­ge­richts komme es auf eine vorherige Abmahnung nicht an. Im vorliegenden Fall gehe es nicht um eine verhal­tens­be­dingte Kündigung, deren Voraussetzung grundsätzlich eine Abmahnung ist. Auf die arbeits­recht­lichen Voraussetzungen komme es hier nicht an.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss28658

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI