23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil14.12.2016

Berliner Besoldung für Beamte der Besol­dungs­gruppen A 9 bis A 12 verfas­sungsgemäßBesoldung ist mit Grundsatz der amtsan­ge­messenen Alimentation vereinbar

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das für das Land Berlin maßgebliche Besoldungsrecht für Beamte mit Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes vereinbar ist.

Die zugrun­de­lie­genden Verfahren betreffen die Besol­dungs­gruppe A 9 in den Kalenderjahren 2010 bis 2013, die Besol­dungs­gruppe A 10 in den Kalenderjahren 2008 bis 2015, die Besol­dungs­gruppe A 11 in den Kalenderjahren 2011 bis 2014 und die Besol­dungs­gruppe A 12 in den Kalenderjahren 2010 bis 2015. In den zugrun­de­lie­genden Berufungs­ver­fahren beanstanden die Kläger die Höhe der in diesen Zeiträumen gezahlten Beamten­be­soldung. Ihre auf Feststellung der Verfas­sungs­wid­rigkeit der Besoldung gerichteten Klagen waren bereits vor dem Verwal­tungs­gericht erfolglos geblieben.

Besoldung war in betrachteten Jahren nicht evident unzureichend

Nach Auffassung des Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg sind die in den streitigen Zeiträumen geltenden gesetzlichen Regelungen über die Beamten­be­soldung im Land Berlin für die maßgeblichen Besol­dungs­gruppen verfassungsgemäß, weil die Besoldung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes ergebenden Grundsatz der amtsan­ge­messenen Alimentation vereinbar ist. Bei seiner Überprüfung hat das Oberver­wal­tungs­gericht auf die Kriterien abgestellt, die das Bundes­ver­fas­sungs­gericht in zwei im letzten Jahr ergangenen Entscheidungen zur Richter- und Beamten­be­soldung in anderen Bundesländern konkretisiert hatte. Eine daran orientierte Gesamtschau ergebe, dass die Besoldung in den betrachteten Jahren nicht evident unzureichend gewesen sei.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil23612

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI