21.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil28.03.2018

Maßvolle Brust­ver­grö­ßerung steht Aufnahme in den mittleren Dienst der Berliner Schutzpolizei nicht entgegenGutachten verneint Wahrschein­lichkeit von Gesundheits­problemen durch Materi­a­l­e­r­müdung bei modernen Brust­im­plantaten

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Bewerberin für den Polizeidienst auch nach einer maßvollen Brust­ver­grö­ßerung in den mittleren Dienst der Berliner Schutzpolizei aufgenommen werden kann.

Im zugrunde liegenden Verfahren lehnte die Polizeibehörde die Bewerbung ab, weil sie befürchtet, die Bewerberin könnte entweder im Polizeieinsatz durch Gewalt­ein­wir­kungen, die zur Beschädigung der Brustimplantate führen, oder durch Materi­a­l­e­r­müdung ernsthafte Gesund­heits­probleme erleiden und deshalb vorzeitig wegen Dienst­un­fä­higkeit pensioniert werden.

Befürchtungen der Polizeibehörde hinsichtlich gesund­heit­licher Probleme ungerecht­fertigt

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg holte wissen­schaftliche Gutachten eines Arztes und eines Werkstoff­wis­sen­schaftlers ein. Danach sind die Befürchtungen der Polizeibehörde bei den im Fall der Bewerberin verwendeten modernen Brust­im­plantaten, die nicht mehr die Nachteile früherer Produkte aufweisen, unberechtigt.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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