03.12.2024
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil22.11.2017

Keine Flüchtlings­eigenschaft für Syrer wegen illegaler Ausreise und Asylan­trag­stellung in DeutschlandWahrschein­lichkeit einer politischen Verfolgung allein wegen illegaler Ausreise nicht gegeben

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine wegen des Bürgerkriegs geflohene Syrerin, die in ihrer Heimat nicht individuell verfolgt worden ist, in der Bundesrepublik Deutschland lediglich so genannten subsidiären Schutz beanspruchen kann. Eine Zuerkennung der Flüchtlings­eigenschaft kommt in diesen Fällen nicht in Betracht.

Syrer haben bei einer - hypothetischen - Rückkehr allein wegen ihrer illegalen Ausreise aus Syrien und ihrer Asylan­trag­stellung im Bundesgebiet nicht mit der erforderlichen beachtlichen Wahrschein­lichkeit politische Verfolgung zu befürchten. Damit hat sich das Oberver­wal­tungs­gericht der mehrheitlich vertretenen oberge­richt­lichen Rechtsprechung anderer Bundesländer angeschlossen. Für die gegenteilige Annahme, von der das Verwal­tungs­gericht Berlin ausgegangen war, liegen keine hinreichend zuverlässigen tatsächlichen Erkenntnisse vor.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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