18.01.2025
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18.01.2025  
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss20.06.2012

Streit um Vergabe von Sendefrequenzen: "Radio Paradiso" darf zunächst weiter senden und Medienanstalt Berlin-Brandenburg muss über Vergabe neu entscheidenFrequenz "Oldiestar" darf bis zur neuen Verga­be­ent­scheidung weiter genutzt werden

"Radio Paradiso" darf weiterin die Sendefrequenz "Oldiestar" nutzen und ist damit auch in zweiter Instanz erfolgreich. Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin hat nunmehr mit Beschluss den Antrag der Medienanstalt Berlin-Brandenburg auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Berlin abgelehnt, so dass dieses jetzt rechtskräftig geworden ist.

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hatte mit Urteil vom 11. November 2010 die Entscheidung der Medienanstalt, die bisher von Radio Paradiso genutzten Frequenzen im Rahmen einer gemeinsamen Neuaus­schreibung dem Sender Oldiestar zuzuteilen, als beurtei­lungs­feh­lerhaft aufgehoben.

Medienanstalt kann Zweifel an vorin­sta­nz­lichen Urteil nicht genügend darlegen

Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des verwal­tungs­ge­richt­lichen Urteils habe die Medienanstalt - so das Oberver­wal­tungs­gericht - nicht dargelegt. Auch Fragen von grundsätzlicher Bedeutung oder besondere Schwierigkeiten der Rechtssache seien nicht aufgezeigt worden.

Neue Verga­be­ent­scheidung muss getroffen werden

Konsequenz dieser Entscheidung ist, dass die Medienanstalt Berlin-Brandenburg nunmehr eine neue Auswah­l­ent­scheidung über die Vergabe der genannten Frequenzen treffen muss. Diese werden zur Zeit aufgrund einer einstweiligen Anordnung des Verwal­tungs­ge­richts Berlin weiterhin von Radio Paradiso genutzt. Einen Antrag der Medienanstalt auf Änderung dieser vorläufigen Nutzungs­ent­scheidung hatte das Oberver­wal­tungs­gericht kürzlich als unbegründet zurückgewiesen.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/db)

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