23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen das RBB-Sendezentrum, einen dreiteiligen Gebäudekomplex des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in Berlin.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Urteil20.05.2008

Keine Rundfunk­ge­büh­ren­be­freiung für ALG II-Empfänger mit geringen ZuschlägenGesetzgeber hat in zulässiger Weise typisiert und pauschaliert

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in mehreren Berufungs­ver­fahren entschieden, dass Empfänger von Arbeits­lo­sengeld II, die hierzu einen Zuschlag nach § 24 SGB II erhalten, auch dann keine Befreiung von den Rundfunk­ge­bühren beanspruchen können, wenn dieser Zuschlag die Höhe der monatlichen Rundfunk­ge­bühren von 17,03 Euro unterschreitet.

Das Oberver­wal­tungs­gericht widersprach der Auffassung des Verwal­tungs­ge­richts Berlin, dass in derartigen Fällen, die § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Rundfunk­ge­büh­ren­staats­ver­trages ohne Rücksicht auf die Höhe des Zuschlags von der Befreiung ausschließt, dennoch im Wege verfas­sungs­kon­former Auslegung eine besondere Härte im Sinne des § 6 Abs. 3 dieses Staatsvertrages anzunehmen sei.

Norm bietet keinen Spielraum für eine verfas­sungs­konforme Auslegung

Letztgenannte Norm sei wegen des klar entge­gen­ste­henden Willens des Gesetzgebers keiner verfas­sungs­kon­formen Auslegung zugänglich. Überdies würden die vom Verwal­tungs­gericht gehegten verfas­sungs­recht­lichen Bedenken nicht geteilt.

Gesetzgeber hat in zulässiger Weise typisiert und pauschaliert

Die gegenüber ALG II-Empfängern bestehende Ungleichbehandlung sei durch sachliche Gründe gedeckt und Ausfluss einer verfas­sungs­rechtlich zulässigen Typisierung und Pauschalierung des Gesetzgebers. Auch liege kein verfas­sungs­rechtlich unzulässiger Eingriff in das Existenzminimum vor, wenn die betreffenden ALG II-Empfänger darauf verwiesen würden, vorübergehend einen Teil der Rundfunkgebühren aus den Regelleistungen zu bestreiten.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 13/08 des OVG Berlin-Brandenburg vom 20.05.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6082

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI