15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen mehrere Chips und Würfel, wie sie im Casino verwendet werden.

Dokument-Nr. 3269

Drucken
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss25.10.2006

Vermittlung von privaten Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis nach wie vor verboten

Das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde eines Vermittlers von privaten Sportwetten gegen einen Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Berlin zurückgewiesen, mit dem die vom Land Berlin untersagte Vermittlung von privaten Sportwetten bestätigt worden war.

Wie das Verwal­tungs­gericht Berlin hat der 1. Senat des Oberver­wal­tungs­ge­richts Berlin-Brandenburg das Vermitteln privater Sportwetten als das Veranstalten von Glücksspiel angesehen, das ohne behördliche Erlaubnis nach § 284 StGB objektiv strafbar sei.

Zwar seien die Landesgesetze über das Lotteriewesen - mit dem darin enthaltenen staatlichen Monopol für Sportwetten - nach dem Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts vom 28. März 2006 nicht mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit vereinbar. Bis zu einer dem Gesetzgeber in dem Urteil eingeräumten Frist seien diese Vorschriften über die Erlaub­nis­pflicht privater Sportwetten aber weiter anwendbar. Dies verstoße auch nicht gegen das europäische Gemeinschaftsrecht. Die Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit des Vermittlers von privaten Sportwetten sei durch zwingende Gründe des Allge­mein­in­teresses gerechtfertigt. Der Anwen­dungs­vorrang des Gemein­schafts­rechts führe für die Zeit nach dem Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts nicht zur Unanwendbarkeit des § 284 StGB und der lande­recht­lichen Normen über das staatliche Sport­wet­ten­monopol.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 38/06 des OVG Berlin-Brandenburg vom 30.10.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss3269

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI