Dokument-Nr. 29132
Permalink https://urteile.news/
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschluss29.08.2020
OVG Berlin-Brandenburg bestätigt: Versammlungen gegen Corona-Politik dürfen stattfindenCamp bleibt verboten
Die von mehreren Initiativen für den 29. August 2020 geplanten Versammlungen gegen die Corona-Politik von Bund und Ländern können stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom 28. August 2020 im Wesentlichen bestätigt. Damit sind die beiden Versammlungsverbote des Polizeipräsidenten in Berlin für diesen Tag vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Zur Begründung hat der 1. Senat im ersten Verfahren u.a. darauf abgestellt, dass die Anmelder konkrete individuelle Hygienekonzepte vorgelegt hätten. Sowohl die ausreichend dimensionierten Versammlungsflächen als auch die Anzahl der eingesetzten Ordner und Deeskalations-Teams sowie die vorgesehene Blockbildung innerhalb des Aufzugs rechtfertigten kein Versammlungsverbot. Das OVG bestätigte insoweit die vorhergehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
OVG bestätigt Verbot der Dauermahnwache
Demgegenüber hat der 1. Senat das Verbot des Polizeipräsidenten hinsichtlich der vom Verwaltungsgericht ebenfalls erlaubten Dauermahnwache eines Anmelders vom 30. August 2020 bis zum 14. September 2020 auf der Straße des 17. Juni (Camp) bestätigt. Insoweit fehle es schon an prüffähigen Angaben des Anmelders dazu, ob und in welchem Umfang Versammlungsort und Infrastruktur für das vorgesehene Versammlungsthema wesensnotwendig seien. Es handele sich um weitgehend inhaltsleere Anmeldungen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss29132
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.