Nachweis für folgende juristische FundstelleOLGZ 1983, 449
In juristischen Texten werden Urteile, Beschlüsse und Entscheidungen oft über einheitliche Fundstellen zitiert. Diese Fundstellen beziehen sich auf die jeweilige Veröffentlichung (oft gängige Zeitschriften) in der die Entscheidungen veröffentlicht bzw. kommentiert wurden.
Unser Portal ermöglicht den Nachweis der jeweiligen Fundstelle über das dazu passende Urteil.
- OLGZ 83, 449
- OLGZ 1983, S. 449
- OLGZ 83, S. 449
Folgende Entscheidung erbringt den Nachweis für diese Fundstelle: