Nachweis für folgende juristische FundstelleOLGZ 1969, 301
In juristischen Texten werden Urteile, Beschlüsse und Entscheidungen oft über einheitliche Fundstellen zitiert. Diese Fundstellen beziehen sich auf die jeweilige Veröffentlichung (oft gängige Zeitschriften) in der die Entscheidungen veröffentlicht bzw. kommentiert wurden.
Unser Portal ermöglicht den Nachweis der jeweiligen Fundstelle über das dazu passende Urteil.
- OLGZ 69, 301
- OLGZ 1969, S. 301
- OLGZ 69, S. 301
Folgende Entscheidung erbringt den Nachweis für diese Fundstelle: