23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 32642

Drucken
Beschluss28.11.2022Oberlandesgericht Zweibrücken2 Ss 34/22
Vorinstanz:
  • Landgericht Kaiserslautern, Urteil25.07.2022, 3 Ns6212 Js 2316/22
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss28.11.2022

Rechts­fahrgebot­missachtung ist nicht zwingend gleichbedeutend mit Rücksichts­lo­sigkeitKeine Rücksichts­lo­sigkeit bei längerem Ausland­s­auf­enthalt mit Linksverkehr

Wer sich sieben Wochen in einem Land mit Linksverkehr aufhielt, handelt regelmäßig lediglich unachtsam und nicht rücksichtslos, wenn er bei seiner ersten Fahrt in Deutschland gegen das Rechtsfahrgebot verstößt.

Der Angeklagte verbrachte einen siebenwöchigen Urlaub in Thailand. Noch am Tag seiner Rückkehr fuhr er mit seinem Pkw von Winnweiler nach Ramstein. Dabei befuhr er die Landstraße auf der linken Spur. Nach zwei bis drei Minuten Fahrtzeit kollidierte er in einem Kurvenbereich frontal mit einem auf derselben Fahrspur entge­gen­kom­menden Pkw. Der Angeklagte hatte sich weder vor Fahrtantritt noch während der Fahrt darüber Gedanken gemacht, dass in Deutschland - anders als in Thailand - Rechtsverkehr herrscht. Die Unfallgegnerin und ihr Beifahrer wurden bei dem Unfall verletzt.

OLG verneint fahrlässige Straßen­ver­kehrs­ge­fährdung

Das Amtsgericht Rockenhausen hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körper­ver­letzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt, die Fahrerlaubnis entzogen und die Verwal­tungs­behörde angewiesen, ihm vor Ablauf von weiteren acht Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Das Landgericht Kaiserslautern hat diese Entscheidung bestätigt. Auf die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat das Pfälzische Oberlan­des­gericht das Urteil dahin geändert, dass der Angeklagte der fahrlässigen Körper­ver­letzung in zwei tatein­heit­lichen Fällen schuldig ist, nicht jedoch der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung. Wegen der deshalb auszu­spre­chenden Rechtsfolgen muss sich das Landgericht erneut mit dem Fall befassen. Zur Begründung hat der Senat des Pfälzischen Oberlan­des­ge­richts ausgeführt:

Fahrlässige Straßen­ver­kehrs­ge­fährdung setzt rücksichtsloses Handeln voraus

Eine fahrlässige Straßen­ver­kehrs­ge­fährdung setze ein rücksichtsloses Handeln voraus, was im Falle des Angeklagten nicht angenommen werden könne. Rücksichtslos handele ein Fahrer, der sich konkret seiner Pflicht bewusst sei, sich aber dennoch nicht an sie halte. Rücksichtslos handele auch, wem es egal sei, ob er sich an seine Pflichten als Teilnehmer im Straßenverkehr halte und einfach, ohne an die Folgen zu denken, drauflosfahre. Es müsse sich um ein überdurch­schnitt­liches Fehlverhalten handeln, das von einer besonders verwerflichen Gesinnung geprägt sei. Gelegentliche Unauf­merk­samkeit oder reine Gedan­ken­lo­sigkeit würden hierfür nicht genügen. Der Angeklagte habe sich hier zwar über das Rechtsfahrgebot hinweggesetzt. Dabei habe er aber nicht bewusst oder aus Gleich­gül­tigkeit gegenüber anderen Straßen­ver­kehrs­teil­nehmern gehandelt, sondern lediglich aus Unachtsamkeit, nachdem er sich sieben Wochen in einem Land aufgehalten habe, in dem Linksverkehr herrsche.

Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss32642

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI