Dokument-Nr. 19004
Permalink https://urteile.news/
- Amtsgericht Pirmasens, Urteil26.11.2013
Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss27.01.2014
Aufnahme des Handys zum Ablesen der Uhrzeit ist eine VerkehrsordnungswidrigkeitVerbotswidrige Nutzung im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO
Nimmt ein Autofahrer während der Fahrt sein Handy auf, um die Uhrzeit abzulesen, so liegt darin eine verbotswidrige Nutzung des Mobiltelefons im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer im November 2013 vom Amtsgericht Pirmasens zur Zahlung einer Geldbuße verurteilt, weil er während der Fahrt sein Mobiltelefon aufnahm, um die Uhrzeit abzulesen. Dagegen wehrte sich der Autofahrer mit seiner Rechtsbeschwerde.
Aufnahme des Handys zum Ablesen der Uhrzeit stellt Verkehrsordnungswidrigkeit dar
Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Rechtsbeschwerde des Autofahrers zurück. Nach Ansicht des Gerichts liege eine verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons gemäß § 23 Abs. 1a StVO vor, wenn die Handlung des Autofahrers einen Bezug zu einer Funktion des Geräts hat (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 23.08.2005 - 83 Ss-OWi 19/05 - und OLG Bamberg, Beschl. v. 27.04.2007 - 3 Ss OWi 452/07 -). Zulässig seien demgegenüber Handlungen, die keinen Zusammenhang zu einer bestimmungsgemäßen Verwendung aufweisen. Dazu gehöre etwa das bloße Aufnehmen oder Umlagern (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.10.2006 - IV-2 Ss OWi 134/06-70/06 III -). Ein solcher Fall habe hier jedoch nicht vorgelegen. Der Autofahrer habe hier einen eindeutigen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO begangen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 06.07.2005 - 2 ss OWi 177/05 -).
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2014
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss19004
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.