03.12.2024
03.12.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Thüringen Urteil21.02.2018

Kein Geld­entschädigungs­anspruch für Gastronomen für Mafia-BerichtVerletzung des Persönlichkeits­rechts nicht schwerwiegend genug

Ein Gastronom, der in einem ausgestrahlten Fernsehbericht des MDR anonymisiert aber erkennbar dargestellt wurde, hat keinen Anspruch auf Geldent­schä­digung. Die Verletzung seiner Persönlichkeits­rechte sind nicht gravierend genug. Dies hat das Thüringer Oberlan­des­gericht entschieden.

Im vorliegenden Rechtsstreit wurde in einem im November 2015 ausgestrahlten Fernsehbericht des MDR mit dem Titel "Provinz der Bosse - Die Mafia in Mittel­deut­schland" über Aktivitäten der italienischen Mafia in Mittel­deut­schland berichtet. Im Bericht wurde über einen Erfurter Gastronomen, der zwar anonymisiert, aber identifizierbar dargestellt wurde, behauptet, er sei Mitglied der `Ndrangheta. Der Bericht war im Internet in der Mediathek des MDR abrufbar und wurde zeitweise auch durch Dritte auf YouTube verbreitet.

Gastronom begehrt Geldent­schä­digung wegen Verletzung der Persön­lich­keits­rechte

Wegen Verletzung seiner allgemeinen Persön­lich­keits­rechte nahm der Gastronom sowohl den MDR als auch beteiligte Journalisten auf Zahlung einer Geldentschädigung gerichtlich in Anspruch. Darüber hinaus forderte er von ihnen Erstattung von Rechts­an­walts­kosten, die ihm vorgerichtlich unter anderem wegen der Abmahnung von Dritten wegen des Uploads des Fernseh­bei­trages im Internet entstanden waren.

Klage in erster Instanz nur teilweise erfolgreich

Die Klage hatte vor dem Landgericht Erfurt nur zu einem geringen Teil Erfolg. Das Landgericht verurteilte den MDR im Juli 2017, dem Kläger einen Teil der von ihm geltend gemachten Rechts­an­walts­kosten zu zahlen. Im Übrigen hat das Landgericht Erfurt die Klage abgewiesen. Gegen das Urteil hatten der Kläger und der MDR Berufung eingelegt.

OLG: Keine Rechtsgrundlage für Geldent­schä­digung

Lediglich die Berufung des MDR hatte Erfolg. Das Thüringer Oberlan­des­gericht hat die Klage insgesamt abgewiesen. Wie schon das Landgericht zuvor sah auch das Thüringer Oberlan­des­gericht nach Abwägung der gesamten Umstände des Falles keine Rechtsgrundlage für die Zubilligung einer Geldent­schä­digung. Zwar habe der MDR durch den Fernsehbeitrag die Persön­lich­keits­rechte des Klägers verletzt, die Verletzung sei aber nicht so schwerwiegend, dass die Zahlung einer Geldent­schä­digung erforderlich wäre.

MDR zur Verdachts­be­rich­t­er­stattung grundsätzlich berichtigt

Hierbei hat das Gericht unter anderem berücksichtigt, dass der Kläger zwar anonymisiert, aber dennoch - für einen beschränkten Personenkreis - erkennbar im Fernsehbeitrag dargestellt wurde. Die Behauptung einer Mafia­zu­ge­hö­rigkeit des Klägers sei aber durchgängig nicht als bewiesene Tatsache, sondern lediglich als Verdacht dargestellt worden. Zu einer Verdachtsberichterstattung sei der MDR aufgrund seiner recherchierten Erkenntnisse auch grundsätzlich berechtigt gewesen. In seine Abwägung hat das Gericht eine Reihe weiterer Gesichtspunkte einbezogen.

Kein Anspruch auf Erstattung der Rechts­an­walts­kosten

Nach Auffassung des Thüringer Oberlan­des­ge­richts steht dem Kläger aus Rechtsgründen auch kein Anspruch auf Ersatz der geltend gemachten Rechts­an­walts­kosten zu. Anders als das Landgericht hat das Gericht hierzu die Auffassung vertreten, dass der MDR die vom Kläger geltend gemachten Abmahnkosten gegen Dritte nicht zurechenbar verursacht habe. Da diesbezüglich eine höchst­rich­terliche Rechtsprechung noch nicht ergangen ist, hat das Gericht die Revision gegen sein Urteil zu dieser Fragestellung zugelassen.

Quelle: Thüringer Oberlandesgericht/ ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil25567

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI