Dokument-Nr. 25268
Permalink https://urteile.news/
- Kein Umgangsrecht der Großeltern aufgrund erheblichen Zerwürfnisses mit Eltern und in Fragestellen des Erziehungsvorrangs der ElternBundesgerichtshof, Beschluss12.07.2017, XII ZB 350/16
- KG Berlin: Großeltern haben Recht auf Umgang mit dem EnkelkindKammergericht Berlin, Beschluss20.03.2009, 17 UF 2/09
Oberlandesgericht Oldenburg Beschluss23.10.2017
Großeltern steht nicht zwingend Anspruch auf Umgangsrecht mit dem Enkelkind zuUmgangsrecht mit dem Enkelkind muss dem Wohl des Kindes dienen
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass Großeltern nur dann ein Umgangsrecht mit dem Enkelkind zusteht, wenn dies dem Wohl des Kindes dient, also seiner Entwicklung förderlich ist.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar aus Moormerland verlangte regelmäßigen Umgang mit ihrem 7-jährigen Enkel. Sie hatten sich mit ihrer Tochter, der Kindesmutter, überworfen und ihr auf die Mailbox gesprochen, sie würden ihr nicht noch einmal verzeihen; wenn sie ihren Enkel wiedersähen, würden sie ihm "die Wahrheit" sagen. Die Großeltern lehnten es auch ab, den Enkel nur im Haushalt der Mutter in deren Anwesenheit zu besuchen. Sie strebten ausdrücklich einen sogenannten unbegleiteten Umgang mit dem Kind allein an.
Amts- und Oberlandesgericht lehnen Umgangsrecht der Großeltern ab
Das Amtsgericht Leer lehnte ein Umgangsrecht der Großeltern ab. Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte diese Entscheidung. Großeltern hätten nur dann ein Umgangsrecht, wenn dies dem Wohl des Kindes diene, also seiner Entwicklung förderlich sei. Etwas Anderes gelte, wenn das Kind aufgrund der Zerrüttung des persönlichen Verhältnisses zwischen den Großeltern und den Eltern in einen Loyalitätskonflikt geraten könne. Dies sei hier angesichts der kompromisslosen Haltung der Großeltern gegenüber der Kindesmutter zu befürchten.
Entscheidend für Umgangsrecht ist allein Kindeswohl
Es komme in diesem Zusammenhang auch nicht darauf an, welche Seite den Konflikt verschuldet habe, da es allein um das Kindeswohl gehe. Im Übrigen habe sich die Kindesmutter im vorliegenden Falle durchaus konstruktiv gezeigt und einen Umgang in ihrem Haushalt angeboten. Die Großeltern seien dagegen nicht bereit, den Erziehungsvorrang der Kindesmutter für den Enkel zu akzeptieren und zweifelten ihre Erziehungsfähigkeit an.
Recht der Großeltern auf unbegleiteten Umgang für Kindeswohl nicht förderlich
Vor dem gesamten Hintergrund könne nicht festgestellt werden, dass ein Recht der Großeltern auf unbegleiteten Umgang dem Kindeswohl förderlich sei. Der Antrag der Großeltern war daher abzulehnen, so das Oberlandesgericht.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.12.2017
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss25268
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.